Verstößt eine 1:1-Umsetzung der Whistleblowing-Richtlinie gegen das Grundgesetz? Darüber haben die Juristen Robert Brockhaus, Simon Gerdemann und Christian Thönnes am 2. Dezember diskutiert.
Bei einer Veranstaltung mit Transparency International vom 11.11.2020 wurde über die Vor- und Nachteile von anonymer Hinweisabgabe diskutiert - mit Vertreter*innen der Computerzeitschrift c´t, dem LKA Baden-Württemberg und der Robert Bosch GmbH. …
Am 23. Oktober 2019 wurde die EU-Whistleblowing-Richtlinie im EU-Parlament und -Rat unterzeichnet. Whistleblower-Netzwerk und Reporter ohne Grenzen fordern gemeinsam eine längst überfällige, umfassende Regelung zum Whistleblowerschutz.
Am 23. Oktober 2019 wurde die EU-Whistleblowing-Richtlinie vom EU-Parlament und -Rat unterzeichnet. Whistleblower-Netzwerk (WBN) und Reporter ohne Grenzen fordern gemeinsam eine längst überfällige, umfassende Regelung zum Whistleblowerschutz.
Anders als in der SZ dargestellt, hat sich die EU in der Richtlinie bewusst für eine Gleichrangigkeit von internem und externem Whistleblowing entschieden.
Neuerdings wird die Floskel „Entbürokratisierung“ aus ihrem Zusammenhang im Koalitionsvertrag gerissen und gegen ein einheitliches Whistleblowerschutzgesetz in Anschlag gebracht.
Whistleblower-Netzwerk schließt sich den 53 Empfehlungen des Gutachtens grundsätzlich an und begrüßt die Übereinstimmung mit den wichtigsten Forderungen der Zivilgesellschaft.
In einem offenen Brief fordern wir die Bundesregierung auf, die EU-Whistleblowing-Richtlinie sinnvoll und umfassend umzusetzen. Ansonsten wird das Ziel der Richtlinie verfehlt.
Dem Vernehmen nach plant Ihr Haus entgegen dem Rat des Justizministeriums, die EU-Whistleblowing-Richtlinie 1:1 mit allen Einschränkungen umzusetzen. Davor warnen wir eindringlich.
Wenn Beschäftigte im Zusammenhang der Corona-Pandemie auf Missstände hinweisen, fordern wir von jetzt an eine richtlinienkonforme Auslegung bestehender Vorschriften.