Angesichts der Vorgaben von SOX und auch der Erkenntnisse über die Bedeutung von Whistleblowing als wichtigstes Mittel der Korruptionsbekämpfung beschäftigen sich immer mehr Unternehmen auch in Deutschland mit den Themen Korruption und Whistleblowing.
Instrument der Wahl ist hierbei derzeit oft die Einrichtung eines – zumeist externen – Ombudsmanns an den sich Whistleblower (persönlich, telefonisch, schriftlich oder elektronisch) vertraulich wenden können und der die Anonymität des Whistleblowers bei der anonymisierten Weiterleitung des Hinweises an die zuständigen Stellen innerhalb des Unternehmens sicherstellen soll. Nicht zuletzt dank der ihnen zustehenden Zeugnisverweigerungsrechte sind dies zumeist Rechtsanwälte.
Whistleblower-Netzwerk setzt sich auf seiner Webseite jetzt kritisch mit diesem Ansatz auseinander und nennt zugleich auch einige Beispiele und Ansprechpartner.