Der Fall geht nun ins 20. Jahr (in Worten: zwanzig). Andrea Fuchs, die 1997 im Zusammenhang mit Insiderhandeln in der DZBank Alarm geschlagen hatte, daraufhin insgesamt 19 Male gekündigt wurde und alle Kündigungsschutzprozesse erst verloren und dann mühsam in einem sog. Restitutionsverfahren letztlich doch noch für sich entscheiden konnte, war 2013 beim Landesarbeitsgericht Frankfurt aufgelaufen. Der Richter hatte in seinem letzten Urteil, bevor er sich in die Pension verabschiedete, in zweiter Instanz der Bank recht gegeben. Und – um ganz sicherzugehen – keine Revision zugelassen.
Die Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesarbeitsgericht lief ins Leere, so wie über 95% solcher Klagen enden. Jetzt hat auch das Bundesverfassungsgericht am 21.12.2016 nach über dreijähriger Behandlung über die Verfassungsbeschwerde von Andrea Fuchs entschieden. Und die Beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen.
Begründung: Zwar habe das Frankfurter Landesarbeitsgericht nicht sorgfältig zwischen Meinungsfreiheit und „Ehre“ der DZ Bank abgewogen, „aufgrund der konkreten Umstände“ sei aber davon auszugehen, „dass auch bei Vornahme der verfassungsrechtlich gebotenen Abwägung die Meinungsfreiheit hinter den Belangen der Beklagten des Ausgangsverfahrens zurücktreten würde“ (1 BvR 32/14).
Entschieden hat die 3. Kammer, nicht die erste, die für Presse- und Meinungsfreiheit zuständig ist. Jetzt bleibt Andrea FUCHS nur noch der Gang in die allerletzte Instanz: zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßbourg.
Als die Geschichte ihren Anfang nahm, 1997, war die Whistleblowerin 35 Jahre alt. 2017 ist sie 55 Jahre. So kann ein Leben dahinschwinden, wenn man in Deutschland Alarm schlägt. Der ganze Fall ist von Anbeginn an ausführlich dokumentiert unter www.ansTageslicht.de/AndreaFuchs.