Nachdem Inge Hannemann mutig gegen die Entscheidung der Stadt Hamburg anging, die ihr ohne Rücksprache einen neuen Job verordnete, wurde heute der Antrag ihres Anwaltes auf eine einstweilige Verfügung vor dem Arbeitsgericht abgelehnt.
In der Begründung machte Richter Albers deutlich, dass die Klägerin nicht ausreichend deutlich machen konnte, inwieweit ihr gravierende Nachteile aus dem Angebot Ihres Arbeitgeber entstehen, bzw. entstehen könnten. Das Direktionsrecht des Arbeitgebers lasse nur ganz wenige Ausnahmen zu, z.B bei zu erwartenden gesundheitliche Beeinträchtigungen, die in diesem Fall aus der Sicht des Gerichtes nicht vorlägen.
Die Vertreter der Stadt sowie des Jobcenter Hamburg machten in der vorangegangen Aussprache deutlich, dass das Vertrauensverhältnis der ehemaligen Vorgesetzten zu Frau Hannemann nachhaltig gestört sei, eine weitere Zusammenarbeit deshalb grundsätzlich nicht mehr möglich ist. Eine Zurücknahme von Frau Hannemann in den Dienst der Stadt Hamburg sei damit zwingend erforderlich.
Zusätzlich verwiesen die Anwälte der Stadt darauf, dass der bestehende Arbeitsvertrag keine spezifische Jobbeschreibung beinhalte, deshalb ein Anspruch auf einen bestimmten Job seitens Frau Hannemann nicht bestehe. Die Stadt habe also lediglich von dem ihr zustehenden Direktionsrecht Gebrauch gemacht, der Wechsel sei zumutbar. Dieser Argumentation war das Gericht ja dann auch leider gefolgt.
Die gute Neuigkeit: Die Hauptsacheverhandlung wird im Oktober fortgeführt. Dann kann auch über die Jobzuweisung verhandelt werden.
Alles in allem ein mühevoller Weg durch die Instanzen!
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