Die gemeinnützige Organisation „Public Concern at Work„, mit der Whistleblower-Netzwerk e.V. im Whistleblowing International Network WIN zusammenarbeitet, hat im Februar 2013 eine Expertenkommission einberufen, um die Wirksamkeit von Whistleblowing am Arbeitsplatz zu analysieren und Vorschläge für Veränderungen zu machen.
Gestützt auf die Ergebnisse einer öffentlichen Konsultation und auf mehrerer wissenschaftlicher Studien und Umfragen haben die hochrangigen Experten aus öffentlicher Verwaltung, Industrie, Kirche, Medien, Gewerkschaften, Wissenschaft und Wirtschaft jetzt ihren Abschlussbericht und 25 Empfehlungen für die Verbesserung der Meldung von Missständen am Arbeitsplatz in Großbritannien vorgestellt.
Im Mittelpunkt steht dabei die Forderung an die britische Regierung einen „Code of Practice“ mit detaillierten Empfehlungen für die praktische Umsetzung von Hinweisgebersystemen am Arbeitsplatz zu verabschieden, der auch Gerichten als Leitlinie für die Entscheidung über Whistleblower-Verfahren dienen sollte. Aufsichtsbehörden sollten diesen Code für verbindlich erklären, seine Befolgung überwachen und seine Nichtbefolgung sanktionieren können. Schon jetzt lädt die Expertenkommission aber alle Arbeitgeber ein sich freiwillig an dem Entwurf des von ihr vorgelegten „Code of Practice“ zu orientieren. Durch die Umsetzung der darin enthaltenen best-practice Standards könnten Mitarbeiter ermutigt werden auf Missstände hinzuweisen, indem sichergestellt wird, dass ihnen zugehört wird und notwendige Maßnahmen zur Missstandsbekämpfung ergriffen werden, ohne dass es zu Repressalien gegenüber den Whistleblowern kommt.
Außerdem fordert die Expertenkommission auch Verbesserungen und Klarstellung der gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz von Whistleblowern und transparentere Mechanismen wie Behörden ihrerseits mit Hinweisen umgehen. Gerichte sollten spezielle Schulungen für den Umgang mit Whistleblowing-Fällen erhalten und verpflichtet werden Informationen über Missstände an dafür zuständige Behörden weiterzuleiten. Außerdem sollte auch Schweigevereinbarungen und schwarzen Listen. die die Wiedereinstellung von Whistleblowern behindern, der Kampf angesagt werden.
Whistleblower-Netzwerk e.V. hatte bereits im Jahre 2009 eine Umfrage unter deutschen Großunternehmen durchgeführt, um mehr darüber zu erfahren, wie dort Whistleblowing-Systeme konkret umgesetzt werden. Aufgrund sehr geringer Rückmeldungen war eine Auswertung dieser Umfrage letztlich aber nicht möglich. Im Jahre 2011 haben wir im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung innerbetriebliche Richtlinien und Betriebsvereinbarungen ausgewertet, die sich mit Whistleblowing und Hinweisgebersystemen befassen und dabei auch Empfehlungen für die Einrichtung und den Betrieb von Hinweisgeber-Systemen in Deutschland gegeben.