In den letzten Tagen gab es einige Neuigkeiten und Berichte rund um das Thema Whistleblowing, auf die wir zumindest kurz hinweisen wollen:
– Auf Youtube gibt es einen Mitschnitt der Berliner Konferenz Whistleblower – das Gewissen im Krieg u.a. mit Julian Assange und dem Bradely Manning Support Netzwerk, welches für den 01.06.2013 ebenfalls in Berlin zu einer neuen Solidaritätsaktion für Manning aufruft.
– In Österreich ist in der letzten Woche seitens des Justizministeriums eine Webseite online gestellt worden über welche Hinweise z.B. auf Korruption und Wirtschaftskriminalität an eine dafür zuständige Staatsanwaltschaft – vermeintlich anonym – abgegeben werden können. Die Technik der Seite stammt aus Deutschland und entspricht jener, die z.B. in Niedersachsen und Baden-Württemberg eingesetzt wird. Interessant ist neben der Freischaltung der Seite vor allem die Kritik daran, die jetzt aufgekommen ist und neben einer unzureichender Aufklärung über mögliche Risiken hinsichtlich der Enttarnung von Hinweisgebern auch auf die fehlende Barrierefreiheit des Angebots abstellt.
– Auf der internationalen Whistleblower-Konferenz in Berlin wurde vor kurzem nochmals deutlich, dass die US-Regierung derzeit eine sehr zweischneidige Politik gegenüber Whistleblowern fährt. Während für bestimmte Gruppen von Whistleblowern sowohl aus der normalen Staatsverwaltung als auch der privaten Wirtschaft der gesetzliche Schutz in den letzten Jahren deutlich verbessert wurde, gibt es in jenen Bereichen, die Berührungspunkte zu den Themen nationale Sicherheit und Militär aufweisen einen Krieg gegen Whistleblower. Diesem widmet sich das Filmprojekt „War on Whistleblowers“ welches über seine Webseite noch Unterstützer sucht.
– Auch im Fall Gustl Mollath hat sich etwas getan. Nach Rechtsanwalt Strate hat jetzt auch die Staatsanwaltschaft Regensburg die Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt. Unklar ist allerdings wie lange das zuständige Landgericht Regensburg jetzt für die Überprüfung jener Anträge benötigen wird und ob es Mollath eventuell schon vor dem vollständigen Abschluss des Verfahrens in die Freiheit entlassen wird.
– Schließlich beleuchtet ein Artikel bei jetzt.de den Umgang der UN mit Whistleblowern. Nach sechs Jahren Verfahrensdauer hat dort ein Schiedstribunal zwar erstmals festgestellt, dass ein Whistleblower der auf Korruption hingewiesen hatte in seinen Rechten massiv verletzt und nach 27 Jahren Dienstzeit zu unrecht ohne Pensionsansprüche vor die Tür gesetzt wurde – wovon UN-Generalsekretär Ban Ki Moon nichts wissen wollte. Das Tribunal sprach dem Whistleblower jedoch für all das nur eine Entschädigung von gerade einmal 65.000 $ statt der geforderten 3,8 Millionen $ zu. Es bleibt abzuwarten, ob die USA jetzt, wie im Beitragsgesetz angelegt, ihren UN-Beitrag mangels ausreichendem Whistleblowerschutz durch die UN-Institutionen reduzieren werden.