In einem offenen Brief wendet sich Whistleblower-Netzwerk e.V. gemeinsam mit anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen des Netzwerks für Unternehmensverantwortung CorA heute an Bundeskanzlerin Merkel. Zugleich werden über 5.000 Unterschriften von Verbraucherinnen und Verbrauchern vorgelegt die den Appell „Transparenz Jetzt! Für gesellschaftliche Unternehmensverantwortung!“ der Initiative SuperMarktMacht.de unterstützen.
Unsere Kernforderungen an die Bundeskanzlerin lauten:
- Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform zu verpflichten,
- Informationen zur Unternehmenspraxis in Bezug auf Arbeitnehmer- und Menschenrechte, Korruption, Lobbyaktivitäten sowie Umwelt- und Klimaschutz bei sich und ihren Lieferanten zu veröffentlichen. Zentrale Informationen zu Arbeitsbedingungen sind zum Beispiel solche zu Gewerkschafts- und Tarifrechten, Arbeitszeiten und Löhnen. Im Bereich Umwelt sind zum Beispiel Informationen über Ressourcen- und Energieverbrauch, Emissionen von Kohlendioxid und anderen gefährlichen Stoffen sowie über Abfallvermeidungskonzepte bedeutsam;
- ihre Unternehmensstruktur, Lieferanten und Produktionsstandorte offenzulegen und die
Herkunft ihrer Produkte zu kennzeichnen; - Angaben zu Umsätzen und Gewinnen, gezahlten Steuern, Zahl der Angestellten und bei
Rohstoffunternehmen zu Mengen geförderter Rohstoffe für jedes Land offenzulegen;
- dafür zu sorgen, dass unabhängige Stellen die veröffentlichten Informationen regelmäßig überprüfen;
- dafür zu sorgen, dass Verstöße gegen die Offenlegungspflicht bzw. Falschinformationen mit Sanktionen belegt werden.
Der Brief fordert die Bundesregierung auf, Ihren Widerstand gegen die Pläne der Europäischen Kommission aufzugeben, die heute vor genau einem Jahr in ihrer Mitteilung „Eine neue EU-Strategie (2011-14) für die soziale Verantwortung der Unternehmen (CSR)- KOM(2011) 681″ zumindest erste Schritte in Richtung der Erfüllung der o.g. Forderungen angekündigt hat. Es ist nun an der Zeit dem einen konkreten Vorschlag für eine entsprechende Richtlinie vorzulegen.
Aus Sicht von Whistleblower-Netzwerk e.V. eignet sich Whistleblowing auch in diesem Falle als effektives und kostengünstiges Verifikationsinstrument. Schon im Richtlinienvorschlag sollte demnach eine geeignete Stelle geschaffen werden, an die sich Beschäftigte, Verbraucherinnen und Verbraucher oder auch NGOs – auch vertraulich oder anonym – wenden können, die den auf Tatsachen gestützten Verdacht haben, dass gegen die zu schaffenden Transparenzpflichten, z.B. durch unwahre oder unvollständige Mitteilungen verstoßen wird. Diese Stelle muss auch die Möglichkeit zu Vor-Ort-Inspektionen und Sanktionen haben. Die Whistleblowerinnen und Whistleblower müssen zugleich vor jeder Art von Sanktionen europarechtlich geschützt werden. Mit solchen Mechanismen würde sichergestellt, dass CSR-Berichterstattung endlich von einem bloßen PR zu einem effektiven Instrument würde, mit dem die Interessen von Menschen und Umwelt ebenso sichergestellt werden könnten, wie die Einhaltung fairer Wettbewerbsbedingungen durch alle Unternehmen. Jedes schon heute nachhaltig und fair produzierende Unternehmen sollte sich dieser Forderung daher anschließen.