In gleich zwei Beschlüssen hat die Bundesdelegiertenkonferenz der Grünen sich auch mit dem Thema Whistleblowing beschäftigt.
So heißt es im Beschluss „Demokratischer Aufbruch in Zeiten der Krise„:
Aus demokratischer Sicht ist einseitige oder verdeckte Einflussnahme nicht hinnehmbar. Ein wichtiger Schritt einer Politik der Politischen Gerechtigkeit ist daher neben der Stärkung von Parlamenten und einer direkten BürgerInnenbeteiligung die Schaffung von mehr Transparenz und von Hürden für Lobbying und illegitime Einflussnahme. Wir fordern:
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– eine wirksame Bekämpfung von Korruption durch ein bundesweites Korruptionsregister,den Schutz von InformatInnen (Whistleblowern), die Ratifikation der UN-Konvention gegen Korruption sowie die hierzu erforderliche Neuregelung des Straftatbestands der Abgeordnetenbestechung.
Im zweiten Beschluss unter dem Titel „Offenheit, Freiheit, Teilhabe – die Chancen des Internets nutzen – den digitalen Wandel grün gestalten!“ heißt es weiter:
Das Internet ist das Mittel der Wahl, wenn es um die aktive Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger geht. Planfeststellungsverfahren sind online zum frühestmöglichen Zeitpunkt transparent zu machen, Verträge der öffentlichen Hand mit privatwirtschaftlichen Akteuren zwingend zu veröffentlichen. Wir zielen damit vor allem auf mehr Partizipation an Entscheidungen von Regierung und Verwaltung, die vom Wissen der Bürgerinnen und Bürger profitieren und deren Teilhabe sichert. Die Verwaltungsmodernisierung im Rahmen des E-Government muss nicht nur auf Rationalisierung, sondern vor allem auf Transparenz und Teilhabe zielen.
Damit einher geht die Etablierung eines wirksamen Schutzes von WhistleblowerInnen bzw. InformantInnen. Wer gesellschaftliche Missstände aufdeckt, kriminelle Machenschaften publikmacht oder illegale Praktiken enttarnt, gehört geschützt und nicht mit arbeitsrechtlichen Prozessen oder Schadenersatzklagen überzogen. Es werden immer mehr Plattformen wie Wikileaks aufkommen, sie werden sich thematisch fokussieren oder auf einzelne Regionen beschränken. Diese Plattformen gehören genauso wie neue Intermediäre geschützt, sie sind für uns Teil einer Informationskultur, die vom Grundsatz der Pressefreiheit gedeckt wird. Dementsprechend lehnen wir das Vorgehen einzelner Unternehmen, wie es im Fall Wikileaks praktiziert wurde, entschieden ab. Egal ob auf staatlichen Druck hin oder aus eigenem Interesse: Presse- und Meinungsfreiheit muss geschützt werden, Inhalte auf Servern dürfen ohne richterliche Entscheidung nicht auf Druck von staatlichen Stellen aus gelöscht, Konten nicht gesperrt oder Domainnamen und IP-Adressen nicht entzogen werden. Wir begrüßen die Bemühungen um ein modernes, JournalistInnen- und WhistleblowerInnen-freundliches Medien- und Internetrecht, wie es derzeit in Island entwickelt wird, und wollen uns für ein ähnliches „Modern Media“-Paket auch in Deutschland und in der Europäischen Union einsetzen.
Die Grünen in München hatten schon im Januar 2011 eine noch viel konkretere Resolution zum Thema Whistleblowing verabschiedet.
Spannend wird, ob sich die eigene Bundestagsfraktion von den Forderungen der Basis anstecken lässt und z.B. anlässlich des Fachgesprächs an diesem Mittwoch, ihren bisherigen, unzureichenden, Vorschlag zum gesetzlichen Whistleblowerschutz noch nachbessert. In seiner derzeitigen Fassung stellt er jedenfalls nicht sicher, dass Whistleblower „geschützt und nicht mit arbeitsrechtlichen Prozessen oder Schadenersatzklagen überzogen“ werden.