Am 1. Juli 2011 um 19.30 Uhr vergeben die Vereinigung Deutscher Wissenschaftler (VDW) und die Deutsche Sektion der Juristenvereinigung IALANA („Juristinnen und Juristen gegen atomare, biologische und chemischen Waffen“) in der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften zum siebenten Mal den „Whistleblowerpreis“.
Mit dem „Whistleblower-Preis“ werden Persönlichkeiten ausgezeichnet, die als Insider schwer wiegende Missstände, Risiken oder Fehlentwicklungen aus ihrem beruflichen Umfeld im öffentlichen Interesse aufgedeckt haben.
Die diesjährige Auszeichnung erhalten je zur Hälfte:
Dr. Rainer Moormann, Aachen
Den diesjährigen Whistleblower-Preis erhält zur Hälfte Dr. Rainer Moormann Er arbeitet seit 35 Jahren in der Kernforschungsanlage (KFA), dem heutigen Forschungszentrum in Jülich. Zu seinen wissenschaftlichen Arbeitsschwerpunkten zählte über lange Zeit die Sicherheit von Kugelhaufen-Reaktoren (Hochtemperatur-Reaktoren, HTR). Ein Versuchsreaktor dieses Typs (AVR) mit einer Kapazität von 15 Megawatt war in Jülich bis 1988 in Betrieb. Er wurde mit in Graphitkugeln eingeschlossenem Brennstoff betrieben und mit Helium-Gas gekühlt. Hochtemperatur-Reaktoren werden von interessierten Kreisen in der Fachwelt, in der Wirtschaft und in der Politik bis heute dafür gerühmt, dass sie „inhärent sicher“ seien: Bei ihnen bestehe nicht das Risiko einer Kernschmelze. Nukleare Katastrophen seien damit nicht zu befürchten. Dr. Moormann ist in seinen Untersuchungen demgegenüber zu dem Schluss gelangt, dass mit der Kugelhaufen-HTR-Technologie andere, nicht minder bedrohliche Störfallmöglichkeiten und Risiken mit katastrophalen Folgen für Mensch und Umwelt verbunden sind.
Er hat in den vergangenen Jahren mit wissenschaftlichen Publikationen und Vorträgen im In- und Ausland, vor allem aber mit Stellungnahmen und Interviews in den Medien unter Inkaufnahme beruflicher Nachteile maßgeblich dazu beigetragen, dass das mit Kugelhaufen-Reaktoren verbundene Risikopotenzial in einem neuen Licht erscheint. Der Mythos der „inhärenten Sicherheit“ dieses Reaktor-Typs ist erschüttert. Seine Hinweise begründen zudem den Verdacht, dass wesentliche Umstände und Folgen des 1978 erfolgten Störfalls im Reaktor Jülich bisher verschleiert worden sind.
Dr. Moormanns Whistleblowing und seine Orientierung am Gemeinwohl sind beispielhaft für verantwortliches wissenschaftliches Handeln. Darum erhält er den – diesmal geteilten- Whistleblowerpreis 2011.
Die Persönlichkeit, die das Video „Collateral Murder“ über Wikileaks publik gemacht hat
Den Whistleblowerpreis 2011 erhält zur anderen Hälfte eine bislang anonyme Persönlichkeit. Sie hat im April 2010 ein von den US-Behörden als Staatsgeheimnis gehütetes Dokumentations-Video über ein von US-Soldaten im Irak verübtes schweres Kriegsverbrechen der Welt-Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Das dienstlich aufgenommene Bord-Video zeigt die gezielte Tötung von mindestens sieben Zivilpersonen durch die Besatzung eines US-Kampfhubschraubers am 12. 7. 2007 im Irak. Unter den getöteten Zivilisten befanden sich zwei Journalisten der Nachrichtenagentur Reuters. Ein bereits schwerverletzter Journalist wird erschossen, als mehrere Personen ihn bergen wollen. Das todbringende „engagement“ der Hubschrauberbesatzung war zuvor über Funk von ihrer militärischen Einsatzleitung mehrfach genehmigt worden. Das Bord-Video „Collateral Murder“ http://www.collateralmurder.com/ dokumentiert zugleich die mit den Mordhandlungen einhergehenden rüden und menschenverachtenden Begleitkommentare der Täter. Außerdem beweist es, dass offizielle Sprecher der multinationalen Streitkräfte im Irak Öffentlichkeit und Presse über den Vorfall belogen haben. Schließlich ist damit klar, dass das von der US-Army eingeleitete Vor-Ermittlungsverfahren gegen die an der Tat beteiligten US-Soldaten 2007 zu Unrecht eingestellt wurde.
Militärische Kampfhandlungen dürfen sich nach geltendem Recht nur gegen die Streitkräfte des Gegners und andere militärische Ziele richten, nicht jedoch gegen die Zivilbevölkerung. Zivilpersonen, die nicht an Kampfhandlungen teilnehmen, sind von Soldaten – auch in Kampfgebieten – zu schützen. Jeder einzelne Soldat ist persönlich für die Einhaltung dieser Regeln des so genannten humanitären Völkerrechts verantwortlich. Wer die Regeln verletzt, begeht ein Kriegsverbrechen, das sowohl nach nationalem als auch nach internationalem Recht als schwere Straftat zu verfolgen ist.
Es kann dem „nationalen Interesse“ eines demokratischen Rechtsstaates niemals abträglich sein, gravierende gesetz-, verfassungs- oder völkerrechtswidrige Vorgänge bekannt zu machen. Jede rechtsstaatliche Demokratie ist auf die Kontrolle ihrer Amtsträger durch ihre Bürgerinnen und Bürger und die Medien existenziell angewiesen.
Darum verleihen IALANA und VDW der bislang anonymen Pesönlichkeit, die als Informant Wikileaks die Daten zum Video „Collateral Murder“ übermittelt hat, den Whistleblowerpreis 2011.