Bei ihrer Sitzung am 19. Januar haben die Ständigen Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten im Ministerkomitee des Europarats Stellung genommen zur Entschießung „Der Schutz von Whistleblowern“ der parlamentarischen Versammlung des Europarats (PACE) vom 29.04.2010.
Das Ministerkomitee erkennt an, dass Whistleblower eine wichtige Rolle spielen um Rechenschaftspflichtigkeit zu steigern und den Kampf gegen Korruption und Mismanagement zu stärken. Hingewiesen wird auch auf den bestehenden Instrumente des internationalen Rechts, z.B. die UN-Antikorruptionskonvention, die ILO-Konvention 158, die Straf- und Zivilrechtskonventionen des Europarats gegen Korruption und Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention, der die Meinungsfreiheit und Informationsfreiheit regelt.
An dieser Stelle sei aus nationaler Sicht der Hinweis erlaubt, dass bis auf die Menschenrechtskonvention Deutschland keinen der vorgenannten internationalen Rechtsakte bisher ratifiziert hat, sich hier zu Lande also niemand darauf berufen kann, während diese z.B. im Nachbarland Frankreich dank Ratifikation alle geltendes Recht sind! Genau diese fehlenden Ratifikationen spricht dann auch das Ministerkomitee an und fordert die entsprechenden Staaten auf, diese mit Priorität „in Erwägung zu ziehen“.
Weiter verweist das Ministerkomitee auf die Berichte der Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) die sich bereits mehrfach auch mit dem Schutz von Whistleblowern beschäftigt und z.B. in einem besondern Kapitel des Siebten Arbeitsberichts 2006 zahlreiche Empfehlungen abgegeben haben. In einem weiteren Bericht des GRECO Sekretariats von 2009 wurde allerdings noch davon ausgegangen, dass Deutschland im BGB eine Whistelblowerschutzregelung einführen würde, die dann jedoch nicht zu Stande kam. Für Ende 2011 ist ein erneuter GRECO-Bericht zu Deutschland geplant. Neben diesem korruptionsspezifischen Ansatz verweist das Ministerkomitee auch noch auf frühere Aktivitäten des Europarats in den Bereichen Menschenrechtsunterstützer und auf die Bedeutung des Informantenschutzes und der Pressefreiheit.
Abschließend fordert das Ministerkomitee – entsprechend der PACE-Empfehlungen – das Generalsekretariat des Europarats auf, einen Vorschlag für die Organisation einer europäischen Konferenz über Whistleblower zu unterbreiten und die bestehenden internen Whistleblower-Regelungen zu überprüfen und hierüber Bericht zu erstatten. Allerdings sah die PACE-Empfehlung außerdem noch vor, dass das Ministerkomitee Leitlinien für den Whistelbowerschutz in den Mitgliedsstaaten formulieren und den Entwurf einer speziellen Whistleblower-Konvention ins Auge fassen sollte. Hierzu heißt es jedoch in der Stellungnahme des Ministerkomitees unter Verweis auf die vielen betroffenen Rechtsgebiete nur noch, dass man Leitlinien dies „vorsichtig erwägen“ werde.
Insgesamt bleibt das Ministerkomitee damit deutlich hinter den PACE Empfehlungen zurück, gibt gerade der Bundesrepublik aber dennoch einige Hausaufgaben auf.