Whistleblower aus Finanzbranche reicht Klage ein

Anders als hierzulande haben Whistleblower in den USA realistische Chancen mit Schadensersatzklagen wegen Repressalien ihrer Ex-Arbeitgeber erfolgreich zu sein. Den Klageweg beschreitet nach einem Bericht bei NZZ-online jetzt auch der Ex Moodys-Manager Eric Klochinsky. Er verklagt die Rating-Agentur wegen Rufschädigung auf 15 Millionen US-$ Schadensersatz. Hintergrund sind laut Klageschrift Repressalien seines Ex-Arbeitgebers (von Einschüchterungen über Strafversetzungen bis hin zu Suspendierungen) nachdem Klochinsky zunächst intern und später auch öffentlich und vor dem US-Kongress Kritik daran geübt hatte, dass die Emittenten von Subprime und anderer Schrottpapiere selbst die Gebühren für die dann entsprechend positiv ausgefallenen Moodys-Ratings bezahlten. Gerade jene Ratings waren Grundlage für den Boom jener Papiere und ein wesentlicher Auslöser der Finanzkrise.

Während in den USA in Folge der Finanzkrise auch die Rechtsstellung von Whistleblowern verbessert und gezielt Anreize für Whistleblowing gesetzt wurden, tut sich in Deutschland und Europa insoweit leider immer noch nichts.

Zumindest Verbraucherverbände und DGB scheinen sich dieser Problematik jedoch zaghaft annähern zu wollen. In deren gemeinsamer Erklärung „Verbraucherschutz in die Finanzaufsicht!“ findet sind immerhin auch folgende Passage:

„Kontrolle des Verkaufs: Die Finanzaufsicht muss auch kontrollieren, ob beim Verkaufsgespräch mit dem Verbraucher fair umgegangen wird. Faire Beratung setzt auch einen fairen Umgang mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Finanzinstituten voraus. Die Kundenberater müssen vor dem Interessenkonflikt zwischen Vertriebsvorgaben und verbrauchergerechter Anlageberatung geschützt werden.“

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