Der Chaos Computer Club (CCC) hat 11 „Forderungen für ein lebenswertes Netz“ vorgelegt. Aus Whistleblower-Sicht sind dabei die folgenden drei Thesen, die auch über die Netzpolitik hinausreichen, besonders relevant:
4. Öffentliche Daten transparent handhaben
Mit Steuermitteln finanzierte Ergebnisse und Inhalte müssen allgemeinfrei werden. Der Staat hat dafür zu sorgen, daß sie im Internet für jeden verfügbar sind. Patente auf Ergebnisse, die aus Steuermitteln finanziert wurden, sind unzulässig.
Die Allgemeinheit betreffende Daten wie statistische Erhebungen, Wetterdaten, geographische Daten und Karten, Satellitenaufnahmen etc. fallen auch unter diese Regelung, selbst wenn sie nicht mit Steuermitteln finanziert wurden.9. Recht auf Anonymität etablieren
Anonymität ist ein wichtiges Gut, sowohl in der realen Welt als auch im Internet. Für die politische Willensbildung ist es wichtig, daß Bürger sich informieren und diskutieren können, ohne sich beobachtet oder verfolgt zu fühlen. Authentizität im Internet darf nicht zu Lasten der Anonymität gehen und nicht durch erkennungsdienstliche Behandlung erkauft werden.
Wir fordern daher, daß Betreiber bestehender anonymer Kommunikationsmöglichkeiten wie etwa Tor nicht weiter Verfolgung und Repressalien ausgesetzt werden, sondern eindeutig gesetzlich geklärt wird, daß sie nicht für über ihre Dienste getätigte Äußerungen belangt werden dürfen. Die vermehrten Beschlagnahmen von Computern, die Anonymisierungsdienste betreiben, sind zu beenden. Dies gilt umso mehr, da Menschen aus nicht-demokratischen Staaten auf die Bereitstellung solcher Dienste angewiesen sind.11. Whistleblower-Schutz verbessern
Whistleblower müssen geschützt und dürfen nicht verfolgt werden. Keiner, der den Mut zeigt, verborgene Mißstände öffentlich zu machen, darf benachteiligt werden. Wer unbequeme Wahrheiten auch unter persönlicher Gefahr ausspricht und weitergibt, soll daher gesetzlich geschützt werden.
Erfreulich ist dabei, dass CCC damit auch im Hinblick auf Whistleblower-Schutz eine umfassendere Forderung aufgestellt und die in früheren Veröffentlichungen noch enthaltenen Beschränkungen auf „Arbeitnehmer, die Datenverbrechen in ihrer Firma aufdecken“ aufgegeben hat.