Der ehemalige US-Verteidigungsminister muss sich jetzt vor einem US-Bundesgericht in Chicago wegen angeblich „durch ihn persönlich genehmigter verfassungswidriger Folter“ verantworten. Kläger sind die US-Bürger Donald Vance und Nathan Ertel die 2006 in Bagdad für eine private Sicherheitsfirma tätig waren, in deren Umfeld sie von Korruption und gewalttätigem Verhalten erfuhren, welches sie u.a. dem FBI in Chicago meldeten. Laut Klageschrift wurden andere Mitglieder der Sicherheitsfirma dann ihrer Anschuldigungen gewahr, was zu einer Eskalation der Situation vor Ort führte und Vance und Ertel zwang sich zu verbarrikadieren und sich Hilfe suchend an das US-Militär in Bagdad zu wenden. Dieses kam dann, rettet die beiden auch aus der unmittelbaren Gefährdung, aber nur um sie danach – so die Klageschrift weiter – für die Dauer von einem bzw. zwei Monaten selbt gefangen zu halten.
Während dieser Gefangenschaft soll es dann zu Schlafentzug, stundenlangen Verhören, Beschallung mit ohrenbetäubender Musik, Drohungen, Nahrungsentzug und dem so genannten „walling“ gekommen sein, bei dem Opfer gezwungen werden mit verbundenen Augen gegen Wände zu laufen. Verbunden ist die Klage mit dem Vorwurf Rumsfeld habe persönlich dazu beigetragen, dass derartige Foltermethoden beim US-Militär im Irak als akzeptierte Praktiken galten.
Für die Anwälte von Rumsfeld waren all diese Vorwürfe derart absurd, dass sie beim zuständigen Bundesrichter Andersen beantragten die Klage als offensichtlich unbegründet schon im Vorfeld abzuweisen. In einer aktuellen Entscheidung ist Richter Andersen diesem Antrag aber nicht gefolgt. Seiner Meinung nach haben die Kläger ihre Vorwürfe zwar noch nicht bewiesen, sie seinen aber immerhin derart fundiert, dass eine weitergehende Beweisaufnahme angebracht sei. Der nächste Verhandlungstermin ist auf den 25. März terminiert.
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