Na klar, erst einmal sind Whistleblower jetzt nicht mehr der Gefahr ausgesetzt über ihre Verbindungsdaten enttarnt zu werden. Also vielen Dank an die Kläger, auch an jene aus den Reihen des Whistleblower-Netzwerks.
Andererseits aber hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil die Vorratsdatenspeicherung für grundsätzlich zulässig erklärt und solange das EU-Recht bleibt wie es ist, wird die Bundesregierung wohl kaum ein Vertragsverletzungsverfahren riskieren, um die Bürgerrechte zu schützen, die weder BVerfG noch EuGH hier in einem umfassenden Sinne schützen wollen. Spätestens dann wird die Gefährdung für Whistleblower also wieder aufleben.
Außerdem ist es auch nicht gerade ermutigend, zu beobachten, dass das Bundesverfassungsgericht mal wieder vor einer Konfrontation mit dem EuGH zurückgeschreckt ist. Jedenfalls solange der EuGH keiner wirksamen Kontrolle durch den EGMR unterliegt, besteht aber kaum Hoffnung dass die Luxemburger Richter sich von ihrem bisherigen Selbstverständnis als Integrationsförderer verabschieden und sich nun vornehmlich als Grundrechtshüter verstehen und den EU-Gesetzgeber in die Schranken weisen werden. Das Einfallstor EU für Grundrechtseingriffe steht daher weiterhin offen.
Auch der Richtervorbehalt, dessen sich des Bundesverfassungsgerichts auch hier, wie mittlerweile häufig, als Standardgrundrechtssicherungsinstrument bedient, verspricht letztlich mehr als er halten kann. Dem Richter, dessen Rolle eigentlich die des Entscheiders in einem kontradiktorischen Verfahren ist, wird hier immer nur die „Wahrheit“ und „Gefahreneinschätzung“ der einen Seite präsentiert werden, und es ist für ihn angesichts des Drucks von Fallzahlen u.a.m. wesentlich bequemer einfach nur abzunicken. Selbst wenn es einige Richter gibt, die ihren Job ernst nehmen, so reicht doch schon einer pro Gericht, der es nicht tut, denn im Zweifel werden die Staatsanwälte ihre Anträge genau dann einreichen, wenn jener Dienst hat.
Schließlich war da noch die Tatsache, dass das Bundesverfassungsgericht den privaten Datensammlern doch ein ganz erhebliches Vertrauen entgegen zu bringen scheint, ganz so, als ob es bei der Telekom und anderswo noch keine Datenskandale gegeben hätte. Die Idee des Gerichts dahinter scheint zu sein, dass dadurch die Vollerfassung des ganzen Volkes an einer (staatlichen) Stelle verhindert wird. Dies ist zwar richtig und bzgl. ELENA vielleicht sogar ein ermutigendes Signal, andererseits ist die Teilerfassung bei Riesen wie Vodafone oder Telekom aber auch keineswegs vernachlässigbar.