Dreihundert Delegierte aus ca. 100 Staaten der Welt haben sich im Oktober in Berlin zur Jahresversammlung der internationalen Sektion von Transparency International (TI-I) getroffen und dort u.a. eine Resolution zum Whistleblowerschutz verabschiedet. In dieser wird die Bedeutung von Whistleblowing zur Sicherung öffentlicher Interessen und die Notwendigkeit zu effektivem Schutz von Whistleblowern, die derzeit oft hohen persönlichen Risiken ausgesetzt sind, betont. TI-I fordert die Regierungen auf, für umfassende gesetzliche Regelungen zum Schutz von Whistleblowern zu sorgen. Öffentliche und Private Organisationen sollten außerdem wirksame Mechanismen für den Schutz von Whistleblowern vor Repressalien, das Vorhandensein angemessener Kanäle für Hinweise, deren unabhängige Überprüfung und für effizientes Einschreiten gegen Missstände einrichten. Abschließend erklärt TI-I Whistleblower unterstützen und mit allen die dieses Ziel teilen, wie z.B. Whistleblower Netzwerken, zusammen arbeiten zu wollen. Whistleblower-Netzwerk e.V. ist hierzu gerne bereit und begrüßt, dass TI-I mit seiner Resolution eine deutlich fortschrittlichere Haltung annimmt, als jene welche in der Stellungnahmen der Deutschen Sektion (TI-D) zu § 612a n.F. BGB zum Ausdruck kam.
Die TI-I Resolution nimmt unter anderem auch Bezug auf Artikel 33 der UN Konvention gegen Korruption (UNCAC), der ebenfalls die Notwendigkeit von Whistleblowerschutz betont. Leider hat die Bundesrepublik Deutschland UNCAC zwar unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert, was vor allem an dem Unwillen der Mehrheit der bisherigen Bundestagsabgeordneten scheiterte, eine effektive gesetzliche Regelung zum Verbot der Abgeordnetenbestechung zu verabschieden. Näheres hierzu findet sich in einer weiteren auf der TI-I Jahresversammlung verabschiedeten Resolution.