Der wissenschaftliche Dienst des deutschen Bundestages hat soeben eine Analyse zum Stichwort „Whistleblower – Hinweisgeber mit Zivilcourage“ veröffentlicht. Darin werden Rechtslage und aktueller Sachstand in knapper Form recht präzise dargestellt. Zum Entwurf für einen neuen § 612a BGB der im letzten Sommer von drei Bundesministerien vorgelegt worden war heißt es:
Eine Neufassung des § 612a BGB würde den Informantenschutz für alle Arbeitsverhältnisse regeln. Jedoch besteht in dieser Frage noch Abstimmungsbedarf in der Koalition, so dass mit einem entsprechenden förmlichen Regierungsentwurf in der laufenden Wahlperiode wohl ebenfalls nicht gerechnet werden kann. Dabei wird allgemein anerkannt, dass das Problem des Informantenschutzes einer gesetzlichen Regelung zugeführt werden muss. Nicht zuletzt Personalverantwortliche und Datenschutzbeauftragte in den Unternehmen wünschen sich eindeutige gesetzliche Vorgaben für den Umgang mit Whistleblowern.