Thomas Hammarberg der Menschenrechtskommissar des Europarates hat sich in einer Presseerklärung für den Schutz von investigativen Journalisten und Whistleblowern ausgesprochen. Dort heißt es u.a.: „jede demokratische Gesellschaft sollte Whistleblower begrüßen und schützen – sie sind ein Sicherheitsventil gegen den Machtmissbrauch sowohl in öffentlichen als auch in privaten Unternehmungen“.
Besonders bemängelt Hammarberg auch, dass es in einigen europäischen Ländern (darunter auch Deutschland) noch immer Straftatbestände wie Üble Nachrede (§ 186) Verleumdung (§ 187 StGB) und falsche Verdächtigung (§ 164 StGB) gibt. Insgesamt sei es an der Zeit Delikte gegen Ehre und Würde zu entkriminalisieren, der zivilrechtliche Schutz sei hier völlig ausreichend.
Was die Journalsimus und Medien angeht, setzt Hammarberg auf Selbstkontrollmechanismen und verlangt einen effektiven Schutz der Quellen vor staatlicher Ausforschung: „Journalisten sollten frei sein Informationen, auch anonym, von jedermann, also auch von öffentlich Beschäftigten, zu erhalten. Dieses Recht sollte auf nationaler Ebene gesetzlich garantiert sein: Niemand sollte es erlaubt sein, die Quellen von Journalisten auszuforschen. Nicht einmal Richter sollten das Recht haben, Medien zur Offenlegung ihrer Quellen verurteilen zu können.“