Die Große Kammer des Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in einem Urteil vom 14.09.2010 den Informantenschutz gestärkt. Unter Aufhebung einer Kammerentscheidung aus dem letzten Jahr hat der EGMR entschieden, dass es eine Verletzung des Menschenrechts auf Meinungsfreiheit nach Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention darstellt, wenn Journalisten gezwungen werden Materialien herauszugeben aus denen sich die Aufdeckung ihrer Quellen ergeben kann. Dies gelte jedenfalls dann, wenn nicht zuvor im konkreten Fall eine unabhängige Instanz – also z.B. ein Richter – festgestellt habe, dass die Herausgabe trotz der großen Bedeutung des Informantenschutzes aus überwiegenden öffentlichen Ermittlungs-Interessen ausnahmsweise geboten ist.
Der Entscheidung lag ein Fall zugrunde, in welchem ein niederländisches Magazin von der Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit einem Ermittlungverfahren wegen Raubes gezwungen worden war, Fotos eines illegalen Straßenrennens herauszugeben, ohne dass zuvor ein Richter eingeschaltet worden war. Die jetzigen Feststellungen des EGMR führten zu einer Verurteilung der Niederlande. Ein positives Signal liegt auch darin, dass die aktuelle Entscheidung einstimmig getroffen wurde. (CASE OF SANOMA UITGEVERS B.V. v. THE NETHERLANDS – Application no. 38224/03: Link zur der Entscheidung, und Link zu einer ausführlichen Besprechung – jeweils in Englisch – und Link zu einem kurzen Bericht in Deutsch).