Sehr geehrter Herr Minister Altmaier,
gerade weil wir uns der Tatsache bewusst sind, dass Sie sich in diesen Wochen vordringlich mit Problemen der Corona-Pandemie und Wegen aus der Krise beschäftigen müssen, wenden wir uns mit diesem offenen Brief an Sie und zugleich an eine breitere Öffentlichkeit.
Es geht um die im Abstimmungsprozess befindliche Umsetzung der Richtlinie (RL) zum Whistleblowerschutz. Die RL regelt bekanntlich für alle EU-Mitgliedstaaten verbindlich, dass Whistleblower künftig zu schützen sind, wenn sie bestimmte, Unionsrecht betreffende Verstöße melden. Die entsprechenden EU-Rechtsakte werden en Detail in einem langen Anhang zur RL aufgelistet. Den Mitgliedstaaten bleibt überlassen, diesen engeren Anwendungsbereich auf Verstöße gegen ihr jeweiliges nationales Recht auszuweiten.
Dem Vernehmen nach plant Ihr Haus entgegen dem Rat des Justizministeriums, diese Richtlinie 1:1, d.h. dem Wortlaut entsprechend mit allen Einschränkungen umzusetzen. Davor möchten wir eindringlich warnen.
Natürlich kann sich eine EU-Richtlinie nur auf Europarecht beziehen, also auf den Bereich, in dem die EU überhaupt Regelungskompetenz hat. Gleichwohl hat das Europaparlament mit der Verabschiedung der Richtlinie erklärtermaßen das Ziel verfolgt, Whistleblower im gesamten EU-Bereich weitestgehend zu schützen. In der Richtlinie werden die Mitgliedstaaten explizit darauf hingewiesen, dass sie bei der Umsetzung nationales Recht einbeziehen können. Es widerspräche dem Geist der Richtlinie, ja, es würde diesen in sein Gegenteil verkehren, wenn das daraus resultierende deutsche Gesetz weniger statt mehr Klarheit, Rechtssicherheit und Schutz für Whistleblower schaffen würde. Genau das aber geschähe, wenn an Stelle eines einheitlichen, umfassenden Gesetzes das in Deutschland bereits bestehende Flickwerk von Schutz-Vorschriften um einen neuen Katalog von Einzelvorschriften erweitert würde. Das hätte nämlich zur Folge, dass kein Whistleblower mehr allein, „sich seines eigenen Verstandes bedienend“, entscheiden könnte, welche Verstöße er melden dürfte und welche nicht. Vielleicht würde ein potentieller Whistleblower sich einen Rechtsbeistand suchen, der ihn bei seiner Entscheidung beraten könnte. Wahrscheinlicher wäre, dass er wegschaut, weghört und schweigt.
Wollen wir das? Will das unsere demokratische, auf Transparenz, Meinungs- und Informationsfreiheit bauende Gesellschaft? Wollen das unsere freien Medien? Wollen Sie das, Herr Minister?
Wir sind aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung mit Whistleblower-Fällen überzeugt, dass eine 1:1 Umsetzung der Richtlinie nicht nur gegen das Allgemeinwohl gerichtet wäre, sondern auch gegen das ureigenste Interesse unserer Wirtschaftsunternehmen. Denn diesen würde zuvörderst die Möglichkeit genommen, bei Missständen schnell zu reagieren und Abhilfe zu schaffen, statt öffentlichen Reputationsverlust, Schadensersatzforderungen oder gar Sanktionen in Kauf zu nehmen.
Worum also geht es jetzt, trotz und wegen der Corona-Pandemie? Nicht nur in Deutschland, sondern weltweit häufen sich Falschmeldungen, Rechtverstöße und sonstiges Fehlverhalten in allen Bereichen der Gesellschaft – von der Forschung und der Herstellung von Heilmitteln über die Pflegebedingungen von Alten und Kranken bis hin zu Manipulationen im Finanzbereich u.v.m. Eine Koalition von über hundert europäischen NGOs sammelt bereits Hinweise auf gravierende Verstöße und hat an Politik und Justiz appelliert, Whistleblower gerade im Kontext der Pandemie zu schützen. Es hat sich doch erwiesen, dass Missstände sehr oft nur durch Hinweise von Insidern aufgedeckt werden können. Darum liegen solche Hinweise zur Zeit mehr denn je im öffentlichen Interesse!
Vor diesem Hintergrund ist der Vorstoß Ihres Hauses, Whistleblowerschutz mit einem weiteren, unklaren Gesetz eher zu behindern als zu fördern, schlechterdings unverständlich. Wir bitten Sie, Herr Minister Altmaier, Ihre Pläne zu überdenken und fügen Ihnen unsere eigenen Überlegungen zur Umsetzung der Richtlinie bei.
Mit freundlichen Grüßen
Annegret Falter Wolfgang Neskovic
(Vorsitzende des Vorstands) (Vorsitzender des Beirats)
Kontakt:
Whistleblower-Netzwerk e.V.
Annegret Falter
Vorsitzende
falter@whistleblower-net.de
+49 170 2965660