Robert Bungart war nach dem 2. Juristischen Staatsexamen seit 1979 Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft in Aachen und ab 1982 bei der Staatsanwaltschaft in Köln.
Ab 1990 bearbeitete er dort u.a. Verfahren aus dem Bereich der Wirtschaftskriminalität. Von 2007 bis 2014 war er dann als Oberstaatsanwalt und Abteilungsleiter der Abteilung für organisierte Kriminalität in Wirtschaftsstrafsachen sowie Korruption tätig und sammelte dort erste Erfahrungen mit von Whistleblowern angezeigten Straftaten.
Nach seiner Pensionierung im Mai 2014 entschloss er sich aufgrund seiner zuvor gemachten berufsbedingten Erfahrungen zu einer Freiwilligentätigkeit und Zusammenarbeit mit Whistleblower Netzwerk in Köln.