Dieter Deiseroth war der erste und lange Zeit der einzige deutsche Jurist, der die Bedeutung des Whistleblowing für das Gemeinwohl demokratischer Gesellschaften erkannt hat.
Aufgrund einer jüngsten Falschmeldung in der NJW über die EU-Richtlinie hat unser Beiratsmitglied Ninon Colneric eine Replik mit einer Richtigstellung geschrieben, die gestern in der NJW erschien.
„Wenn das Volk etwas nicht wissen soll, dann gibt es dafür einen Grund – aber meistens keinen guten.“ Am 2. Mai fand der „Wir sind alle Julian Assange“-Protest in Berlin statt.
Die Grünen/EFA-Fraktion im Europäischem Parlament hat sich während der zähen Verhandlungen in beispielhafter Weise gegen die Bevormundung von Whistleblowern gewehrt.
Künftig erhalten die mutigen Verteidiger*innen des Gemeinwohls den Schutz, den sie verdienen. Der Trilog zur EU Whistleblowing-Richtline konnte rechtzeitig vor den Wahlen abgeschlossen werden.