Die Schweizer Sektion von Transparency-International hat jetzt eine Pressemitteilung und eine Stellungnahme zum Vernehmlassungsentwurf zur OR Teilrevision „Schutz bei Meldung von Missständen am Arbeitsplatz„, über den wir bereits berichtet hatten, abgegeben. Dabei kritisiert TI-Schweiz, dass der Regierungsentwurf keine Neuerungen gegenüber dem derzeitigen Recht enthalte und dass der Whistleblower auch danach im Falle einer Kündigung allenfalls einen – noch dazu in der Höhe begrenzten – Schadensersatz, nicht aber seine Wiedereinstellung verlangen können soll. TI verlangt hier eine Änderung und regt außerdem an, dass statt der angestrebten Regelung im Zivilrecht ein Spezialgesetz analog zum Gleichstellungsgesetz geschaffen werden sollte, so dass wie dort auch eine Kündigung aufhebbar bzw. ungültig sein könnte. Daneben spricht sich TI-Schweiz dafür aus, dem Arbeitgeber Anreize für die Benennung interner Meldestellen zu schaffen während zugleich staatlicherseits Meldestellen auch für andere als finanzrelevante Missstände geschaffen werden müssten. Außerdem fordet TI-Schweiz auch Beweiserleichterungen für Whistleblower und einen besseren Schutz vor Benachteiligungen jenseits der Kündigung.
Aus Sicht des Whistleblower-Netzwerks ist die Stellungnahme vonTI-Schweiz, die sich erfreulich von jener von TI-Deutschland zu den Plänen für § 612a BGB unterscheidet, unterstützenswert. Dies gilt auch für die Stellungnahme des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) der den Kündigungsschutz im Entwurf als unzureichend ansieht und ebenfalls eine Aufhebbarkeit der Kündigung gemäß Art. 10 GIG auch für Whistleblowerfälle fordert.
Die Vernehmlassungsfrist läuft noch bis zum 31.3.2009 und man darf gespannt sein, wie es in der Schweiz danach weitergeht.