EGMR: Recht von Whistleblowern auf Offenlegung von Informationen im LuxLeaks-Fall Halet gestärkt

Unter großen persönlichen Risiken deckte Raphaël Halet geheime Vereinbarungen zwischen Großkonzernen und dem Staat Luxemburg auf, durch die der öffentlichen Hand anderer europäischer Staaten Steuergelder in mehrstelliger Milliardenhöhe entzogen worden waren (LuxLeaks). Er wurde zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er den Interessen seines Arbeitgebers, der Firma PricewaterhouseCoopers (PwC), in unzulässiger Weise geschadet habe. Er hatte Steuerunterlagen von PwC-Kunden an Medien weitergeben.

In einer bahnbrechenden Entscheidung vom 14.2.2023 hat die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) das Urteil der Vorinstanzen revidiert und Raphaël Halet eine Entschädigung zugesprochen. In ihrer Begründung betonten die Richter*innen das erhebliche öffentliche Interesse an der Offenlegung von Informationen über derartige SteuervermeidungspraktikenÄhnlich hatte Whistleblower-Netzwerk (WBN) in seiner Drittintervention vor dem EGMR argumentiert.

Doch welche Folgen hat das Urteil für Whistleblower und Journalisten? Welche Auswirkungen hat es auf die nationale Rechtsprechung? Welche Anpassungen sollte der Gesetzgeber nun beim geplanten Hinweisgeberschutzgesetz vornehmen?

Über diese und weitere Fragen haben wir am 21. März 2023 auf einer öffentlichen Online-Veranstaltung diskutiert, die wir zusammen mit Reporter ohne Grenzen (RSF) organisiert haben. Die einleitenden Beiträge von LuxLeaks-Whistleblower Raphaël HaletDr. Simon Gerdemann, Autor der Drittintervention von Whistleblower-Netzwerk, Annegret Falter, Vorsitzende von Whistleblower-Netzwerk, und Christian Mihr, Geschäftsführer von Reporter Ohne Grenzen finden Sie hier auf YouTube und ausschnittsweise im rbb Inforadio.

 

Programm

  1. Begrüßung und Einführung
    Annegret Falter, Vorsitzende von Whistleblower-Netzwerk (WBN)
  2. Erfahrungsbericht von Raphaël Halet (Videoeinspielung)
    LuxLeaks-Whistleblower und Kläger gegen den Staat Luxemburg
  3. Analyse des Urteils
    Dr. Simon Gerdemann, Verfasser der Drittintervention von Whistleblower-Netzwerk und Leiter des DFG-geförderten Forschungsprojekts zum Whistleblowing-Recht
  4. Folgerungen  für den Journalismus und Forderungen an den Gesetzgeber
    Christian Mihr, Geschäftsführer von Reporter ohne Grenzen
  5. Diskussion

    Moderation
    Kosmas Zittel, Geschäftsführer Whistleblower-Netzwerk (WBN)
YouTube-Video

Ergänzende Hintergrundinformationen

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