Ein großer Tag für den Whistleblowerschutz?

In seiner letzten Sitzung des Jahres hat es der Bundestag doch noch geschafft: Deutschland bekommt endlich ein Hinweisgeberschutzgesetz  und setzt mit einjähriger Verspätung die EU-Whistleblowing-Richtlinie um. Ein Feiertag für den deutschen Whistleblowerschutz? Leider nein. Zwar wird das Gesetz die rechtliche Stellung von Whistleblowern im Vergleich zum Status quo verbessern und Repressalien gegenüber Whistleblowern im Rahmen seines Geltungsbereichs künftig verbieten. Gleichzeitig bestätigt sich die Befürchtung, dass öffentliche Hand und Unternehmen Whistleblowing vor allem als Instrument zur Durchsetzung von gesetzlichen und unternehmenseigenen Regelungen betrachten.

Whistleblower sind aber keine staatlichen oder unternehmensinternen Kontrollorgane. Durch die Aufdeckung gravierender Missstände und Fehlentwicklungen nehmen sie ihr Recht auf Meinungsäußerungsfreiheit wahr und können den demokratischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozess stärken. Dem wird auch der neue Kompromiss nicht gerecht“ kritisiert Kosmas Zittel, Geschäftsführer von Whistleblower-Netzwerk, und verweist dabei insbesondere auf die restriktiven Regelungen bei Offenlegungen und die Beschränkung des Anwendungsbereichs auf bestimmte Gesetzesverstöße.

Leider ist auch der Kompromiss der Ampel-Fraktionen geprägt vom Geist des Misstrauens gegenüber Whistleblowern und der Angst vor Aufdeckungen. Anders sind die starken Anreize für interne Meldungen in Behörden und Unternehmen und der absolute Vorrang für internes Whistleblowing im Geheimschutzbereich kaum zu erklären“, so Kosmas Zittel weiter.

Vor allem kritisiert Whistleblower-Netzwerk, dass

  • interne und externe Meldestellen darauf hinwirken sollen, zunächst interne Meldewege zu nutzen. Studien und Erfahrungen zeigen, dass sich die große Mehrheit der Whistleblower dann für den internen Meldeweg entscheiden wird, wenn sie Vertrauen in die internen Hinweiskanäle, das Whistleblowing-Management und die Verantwortlichen haben – weil sie eben keine Schädigungsabsicht gegenüber ihrem Arbeitgeber hegen;
  • Angelegenheiten der nationalen Sicherheit gänzlich und Verschlusssachen weitgehend vom Anwendungsbereich des Regierungsentwurfs ausgenommen sind. Auch ein deutscher Edward Snowden sähe sich daher wahrscheinlich zur Flucht nach Russland gezwungen;
  • Hinweise zu fragwürdigen Handlungen oder erheblichen Missständen unterhalb der Schwelle eindeutiger Rechtsverstöße, nicht in den Schutzbereich des Gesetzes fallen (anders als im Koalitionsvertrag vereinbart);
  • Offenlegungen nur in wenigen Ausnahmefällen geschützt sind, u.a. bei einer „unmittelbare[n] oder offenkundige[n] Gefährdung des öffentlichen Interesses“. Dabei weisen Whistleblower durch ihre Aufdeckungen häufig auf Kontroll- und Regelungslücken hin und stärken so den demokratischen Diskurs, wie die andauernde Debatte zum öffentlichen Rundfunk eindrücklich zeigt;
  • im Gesetz keine Unterstützungsfonds vorgesehen ist, aus dem kompensatorische Leistungen und rechtliche und psychologische Beratung von Whistleblowern finanziert werden. Es ist begrüßenswert, dass die Ampel-Fraktionen die Bundesregierung in ihrem Entschließungsantrag wenigstens zu einer Prüfung finanzieller Unterstützungsangebote für Whistleblower auffordern. Immerhin.

Weitere Informationen:

Kontakt:

Whistleblower-Netzwerk e.V. (WBN)
Kosmas Zittel, Geschäftsführer
zittel@whistleblower-net.de
Tel: +49 176 84915150

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