Für Assanges Beitrag zur Aufdeckung schwerer Kriegsverbrechen drohen ihm in den USA ein fragwürdiger Prozess und bis zu 175 Jahre Haft unter unmenschlichen Bedingungen. Durch seine äußerst belastete Psyche wäre die Suizidgefahr in der US-amerikanischen Haft nicht zu verantworten. Vor diesem Hintergrund ist Asyl für Assange nicht nur richtig, sondern geboten.
Rechtlicher Schutz
Weltweit ist der rechtliche Schutz für Menschen, die Missstände im Bereich der nationalen Sicherheit aufdecken, besonders mangelhaft. Aktuell bietet die EU-Whistleblowing-Richtlinie, die alle EU-Mitgliedsstaaten bis Mitte Dezember umsetzen müssen, eine seltene Gelegenheit, das zu ändern. Whistleblowing-Gesetze dürfen keine pauschale Ausnahme für den Bereich der nationalen Sicherheit beinhalten! Wenn jedoch ein Staat Kriegsverbrechen durch das eigene Militär duldet, wie das die USA 2007 im Irak getan haben, ist ein fairer Prozess in deren Gerichtsbarkeit in der Regel nicht möglich. Hier braucht es den Schutz durch Drittstaaten. Langfristig sollte das völkerrechtlich verankert werden.
Auftakt im Berufungsprozess
Am 27. und 28. Oktober 2021 wird der Auslieferungsantrag der US-Justiz in London in einem Berufungsprozess erneut verhandelt. Anfang des Jahres wurde der Antrag von einem Bezirksgericht abgelehnt. Im Juli wurde jedoch dem Antrag auf Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil durch den britischen High Court of Justice zugestimmt, selbst das psychiatrische Gutachten zu Assanges Suizidgefahr steht zur Debatte. Schon allein der bisherige Prozess war ein verheerendes Signal. Der abschreckende ‚Chilling-Effekt‘ ist bereits jetzt enorm.
Thomas Kastning, WBN-Whistleblower-Netzwerk: „Die neue Bundesregierung sollte das anstehende deutsche Whistleblowinggesetz so gestalten, dass ein Assange und eine Chelsea Manning in Deutschland geschützt wären.“
Alle Informationen zum Auslieferungsverfahren: #freeAssange