Whistleblower-Netzwerk und die Antikorruptionsorganisation Transparency Deutschland fordern ein umfassendes Gesetz zum Hinweisgeberschutz auf Basis der vorliegenden Richtlinie der Europäischen Union (EU 2019/1937). Die neue Gesetzgebung sollte zwingend auch rein deutsche Rechtsbereiche berücksichtigen, um in Zukunft alle Hinweisgeber gleichermaßen sinnvoll schützen zu können. Bei der Aufdeckung von Korruptionsfällen und anderen Straftaten sind Hinweisgeber unverzichtbar. Doch wer in Deutschland im Arbeitskontext Straftaten, Fehlverhalten und Missstände meldet, ist Repressalien durch den Arbeitgeber fast schutzlos ausgeliefert.
„Auch der Tag der Arbeit steht in diesem Jahr im Eindruck der Corona-Krise. Gerade mit Blick auf bereitgestellte Staatshilfen und den Handlungsdruck auf das Gesundheitswesen und die medizinische Forschung braucht es engagierte Bürgerinnen und Bürger, die Missbrauch und Fehlverhalten ans Licht bringen“, so Louisa Schloussen, Leiterin der Arbeitsgruppe Hinweisgeber von Transparency Deutschland.
Annegret Falter, Vorsitzende von Whistleblower-Netzwerk: „Wenn Beschäftigte im Zusammenhang der Corona-Pandemie auf Rechtsverstöße oder Missstände hinweisen, erwarten wir von Behörden und der Rechtsprechung schon jetzt eine richtlinienkonforme Auslegung bestehender Vorschriften.“
Die deutsche Bundesregierung muss bis Oktober 2021 die EU-Richtlinie zum Whistleblowerschutz in nationales Recht umsetzen. Damit wird eine Harmonisierung des Hinweisgeberschutzes in den EU-Mitgliedstaaten angestrebt. Whistleblower-Netzwerk und Transparency Deutschland erwarten Verbesserungen, die über EU-Recht hinaus das Schutzniveau für Hinweisgeber im Beschäftigungsverhältnis erhöhen (zum Positionspapier).
Die Richtlinie schützt nur Personen, die Verstöße gegen bestimmtes EU-Recht melden. Ob ein konkreter Fall EU- oder nationales Recht betrifft, ist schon für Juristinnen und Juristen häufig schwer zu bestimmen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist eine solche Rechtsunsicherheit nicht zumutbar. Ohne eine Ausweitung des Anwendungsbereichs auf Verstöße gegen nationales Recht müsste ein Hinweisgeber selbst wissen und entscheiden können, ob seine Meldung im konkreten Fall zulässig und er oder sie damit geschützt ist. Eine solche Regelung würde den Sinn der Richtlinie in ihr Gegenteil verkehren und Nachteile für alle Beteiligten mit sich bringen. Dem Vernehmen nach hat das Bundeswirtschaftsministerium jedoch in einem Eckpunktepapier des Bundesjustizministeriums umfangreiche Änderungen geltend gemacht, um eine Ausweitung auf nationales Recht zu verhindern.
„In Deutschland sind Hinweisgeber bisher nur in wenigen Bereichen gesetzlich geschützt, etwa, wenn sie Straftaten im Finanzbereich aufdecken. Die EU-Richtlinie setzt die notwendigen Impulse, um die Bundesregierung zum Handeln zu bewegen und endlich alle Hinweisgeber am Arbeitsplatz besser zu schützen“, so Hartmut Bäumer, Vorsitzender von Transparency Deutschland.
Kontakt
Whistleblower-Netzwerk e.V.
Annegret Falter, Vorsitzende
falter@whistleblower-net.de
Tel.: 0170 – 29 65 66 0
Transparency International Deutschland e.V.
Louisa Schloussen, Leiterin der Arbeitsgruppe Hinweisgeber
Hartmut Bäumer, Vorsitzender
Sylvia Schwab, Pressesprecherin
presse@transparency.de
Tel.: 030 – 54 98 98 0