Transparenzgesetz einführen – Fehlentwicklungen frühzeitig erkennen

CC-BY 4.0 Open Knowledge Foundation Deutschland e.V., Foto: Leonard Wolf

Fehlentwicklungen aufdecken, bevor der Schaden groß wird – dieses Ziel teilen wir als Whistleblower-Netzwerk mit vielen Organisationen der Zivilgesellschaft. Leider sind die Informationen oft weit verstreut und nur wenigen zugänglich, auch die der öffentlichen Verwaltung. Die Öffentlichkeit hat Dank des Informationsfreiheitsgesetz inzwischen zwar einen voraussetzungslosen Rechtsanspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. In der Praxis gestaltet sich die Durchsetzung dieses Anspruchs aber meist beschwerlich. Ämter erteilen Auskünfte und Akteneinsicht oft nur mit langem Vorlauf und gegen Gebühr. Zudem müssen detaillierte Auskünfte zu privaten Unternehmen, an denen die Öffentliche Hand beteiligt ist (Flughäfen, Wohnungsunternehmen, Infrastrukturdienstleister, Krankenhäuser etc.), nicht erteilt werden.

Was fehlt, ist ein echtes Transparenzgesetz. Im Prinzip hat dies die Rot-Rot-Grüne Berliner Landesregierung erkannt. Der Koalitionsvertrag von 2016 sieht vor, das Informationsfreiheitsgesetz zu einem Transparenzgesetz weiterzuentwickeln und damit dem Beispiel Hamburgs zu folgen. Nur: Nennenswerte Fortschritte wurden seitdem nicht erzielt.

Um hier endlich voranzukommen, haben der Verein „Mehr Demokratie“ und die „Open Knowledge Foundation“ gemeinsam mit anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen den „Volksentscheid Transparenz Berlin“ gestartet und einen Entwurf für ein Transparenzgesetz vorgelegt. Dieses würde Senat, Bezirksverwaltungen und landeseigene Unternehmen dazu verpflichten, wichtige Daten proaktiv und frühzeitig auf einem zentralen Online-Portal öffentlich zugänglich zu machen. Dazu gehören unter anderem Senatsbeschlüsse, bislang geheime Verträge mit Unternehmen, Gutachten, Protokolle, Angaben zu Treffen von Senatsmitgliedern mit Lobbyist*innen sowie Daten zu Aufträgen der Öffentlichen Hand. Verträge über 100.000 Euro, die das Land Berlin oder die Bezirke abschließen, müssen dabei einen Monat vor Inkrafttreten veröffentlicht werden. Zusätzliche Informationsauskünfte würden zukünftig kostenlos sein. Auch der Verfassungsschutz soll Informationen preisgeben müssen, sofern dies nicht die öffentliche Sicherheit gefährdet. All dies würde es Medien, Zivilgesellschaft und Bürger*innen erleichtern, die Arbeit der Verwaltung zu kontrollieren und frühzeitig auf anstehende Entwicklungen zu reagieren.

Ein hehres Ansinnen, für das die Initiative bereits die für die erste Stufe notwendigen 20.000 Unterschriften von Berliner*innen gesammelt hat. Wenn dies das Berliner Abgeordnetenhaus immer noch nicht überzeugt, plant die Initiative innerhalb von vier Monaten 175.000 Unterschriften zu sammeln, um ein Volksbegehren zu erzwingen. Dann dürften alle Berliner Wahlberechtigen über die vorliegenden Gesetzesentwürfe abstimmen, voraussichtlich parallel zur Bundestagswahl 2021. Bis dahin ist es aber noch ein langer Weg für die Initiative Volksentscheid Transparenz Berlin, den wir als Whistleblower-Netzwerk gerne unterstützen.

Für Rückfragen:

Kosmas Zittel
info@whistleblower-net.de

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