In den nächsten zwei Jahren muss die jüngst verabschiedete EU-Richtlinie zum Whistleblower-Schutz in deutsches Recht umgesetzt werden. Whistleblower-Netzwerk wird an dieser Stelle in loser Abfolge auf Punkte hinweisen, die gemäß unserer Rechtsmeinung dabei zu beachten sind.
Bei der Interpretation des letztlich erzielten Kompromisses zwischen Council und Europäischem Parlament kommt es immer wieder zu Verwirrung und regelrechten Falschmeldungen. So jüngst und erstaunlicher Weise sogar in einem Editorial der NJW von Gerrit Forst.
Unser Beiratsmitglied Ninon Colneric hat deswegen eine Replik auf Forst mit einer Richtigstellung geschrieben, die gestern in der NJW erschienen ist.