Am Montag, den 16. März wird sich der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages von 14:00 bis 15:00 Uhr im Sitzungssaal E 200 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin in einer öffentlichen Anhörung mit dem Schutz von Whistleblowern beschäftigen.
Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-32487, Fax: 030/227-36030, E-Mail: arbeitundsoziales@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Zum Einlass muss ein Personaldokument mitgebracht werden. Die Anhörung wird am Dienstag, 17. März ab 14:00 Uhr im Parlamentsfernsehen und unter www.bundestag.de zeitversetzt übertragen.
Gegenstand der Anhörung sind der Antrag der Linken (Drs. 18/3043) und der Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 18/3039), über die der Bundestag in erster Lesung am 7. November 2014 diskutiert hatte (vgl. unseren Bericht und unseren Faktencheck dazu).
Im Rahmen der Anhörung sollen folgende Sachverständige befragt werden:
- Deutscher Gewerkschaftsbund
- Bund der Richterinnen und Richter der Arbeitsgerichtsbarkeit
- Handelsverband Deutschland e.V.
- Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
- Siemens AG
- Daimler AG
- Dr. Philipp Kramer, Rechtsanwalt, Hamburg
- Prof. Dr. Peter Wedde, Eppstein
- Dr. Imke Sommer, Bremerhaven
- Annegret Falter, Berlin, Whistleblower-Netzwerk e.V.
- Guido Strack, Köln, Whistleblower-Netzwerk e.V.
Problematisch an dieser, nach 2008 und 2012 nunmehr dritten Bundestagsanhörung, ist aus Sicht von Whistleblower-Netzwerk, dass sich der Ausschuss für die Befragung der elf Sachverständigen insgesamt nur eine Stunde Zeit nimmt, weswegen diesen – entgegen der Praxis in den vorangegangenen Anhörungen – auch keine Möglichkeit zu einem Eingangsstatement gegeben wird. Hinzu kommt, dass jeder Fraktion entsprechend ihrer Größe nur ein streng reglementiertes Zeitbudget für Fragen zur Verfügung stehen wird.
Update 13.03.15: Der Bundestag hat die Stellungnahmen der Sachverständigen hier als PDF veröffentlicht.