Bericht von der mündlichen Verhandlung bzgl. der vier Kündigungen des Ingo Karras

Der verschobene Termin vor dem Arbeitsgericht Cottbus, Verwaltungsstelle Senftenberg, fand am 18.07.2013 um 12 Uhr im Raum 1 des Arbeitsgerichtsgebäudes im 1. OG pünktlich statt.
Der Raum bot Sitzplätze für 36 Besucher, davon waren 12 Plätze für Presse reserviert.
Zur Verhandlung erschienen der Kläger Whistleblower Ingo Karras mit seinem Rechtsanwalt Peter Albert, sowie die Beklagtenpartei vertreten durch einen Herrn Henricks, nebst Rechtsanwältin.
Der Besucherbereich war bis auf den letzten Sitzplatz mit Menschen aus allen Altersgruppen, mit und ohne offensichtliche Behinderungen, gefüllt und auch die Medien waren mit Tonaufnahmegerät und Kameras vertreten. Alle Besucher hatten sich einer Personenkontrolle – ähnlich Flughafenkontrollen – zu unterziehen.
Das Gericht bestand aus dem Vorsitzenden Richter Herrn Krause und je einer ehrenamtlichen Richterin und einem ehrenamtlichen Richter.
Der Vorsitzende Richter erklärte nach der ordentlichen Eröffnung mit Personalienfeststellung und allen erforderlichen Formalitäten in einem an „filibustern“ erinnernden, detailliertesten Umfang die bisherigen strittigen Themen und gegenseitigen Einlassungen der Parteien seit dem Jahr 2009. Allein dieser Bericht des Vorsitzenden Richters dauerte 50 Minuten. Es schlossen sich kurze, strittige Einlassungen der Parteien an, die vom Vorsitzenden Richter mit der Frage der Möglichkeit einer gütlichen Einigung beendet wurden. Er ließ dabei durchblicken, dass er durchaus Verständnis für die Argumentation der klagenden Partei entwickeln könne.
Die beklagte Partei äußerte sich dahingehend, dass sie keine Möglichkeiten des Weiterbestehens des Arbeitsverhältnisses – gleichgültig auf welchem Arbeitsplatz oder an welchem Standort – sehe.
Die klagende Partei bestand auf der Feststellung der Unwirksamkeit aller vier Kündigungen.
Das Gericht zog sich daraufhin für etwa 45 Minuten zur Beratung zurück.
Das Urteil, zu dessen Verkündung sich jetzt auch noch weitere Menschen mit Rollstühlen einfanden, wurde um 14:15 gesprochen und lautete im Tenor etwa so:

  1. Alle vier Kündigungen sind aus formalen Gründen unwirksam.
  2. Eie Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
  3. Der zur Zeit bestehende Zustand kann nur durch eine andere Instanz beseitigt werden, daher ist Herr Karras weiter zu beschäftigen und sein Gehalt nachzuzahlen.
  4. Die Verhandlung ist geschlossen.

Nach diesem für Ingo Karras sicherlich erst einmal erfreulichen Urteil, kam es dann letztlich nur noch „pro forma“ zu der angekündigten „Demonstration“ einer überschaubaren Anzahl von Menschen, zusammen mit Gewerkschaftsvertretern auf der Wiese gegenüber des Gerichts.
18.07.2013
Johannes Bard – Zuhörer und Prozessbeobachter
 

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