Nach dem Vorbild des LKA Niedersachsens hat jetzt auch Baden-Württemberg ein Portal eingerichtet durch welches unter Nutzung des BKMS-Systems anonyme Meldungen via Internet eingereicht werden können. Einsatzgebiete sollen laut Pressemitteilung, dabei zunächst Korruption und Wirtschaftskriminalität sowie rechtsextremistische Kriminalität sein. Darüber hinaus will das LKA das System zukünftig auch in Einzelfällen für die Aufklärung schwerer Straftaten, wie z.B. in bestimten Mordfällen, nutzen.
Whistleblower-Netzwerk empfiehlt potentiellen Nutzern trotz allem nicht blind auf die Anonymitätszusagen zu vertrauen, sondern auch dieses System, nicht vom eigenen Arbeitsplatz oder vom Heim-PC sondern z.B. von einem Internetcafe aus zu nutzen und auch ansonsten die eigene Anonymität abzusichern (z.B. bei der Beschaffung und eventuellen Säuberung von Unterlagen und durch das sonstige eigene Verhalten). Auch hierzu finden sich im Portal von Baden-Württemberg ein paar Hinweise. Fraglich ist allerdings, ob die auf dem Portal reklamierte Beschränkung auf die o.g. Deliktsgruppen rechtmäßig ist, denn auch das LKA Baden-Württemberg unterliegt dem Legalitätsprinzip und wird aussagekräftige Hinweise auf andere Arten von Straftaten wohl kaum ignorieren dürfen.
Abrufbar ist das System auf den Internetauftritten jeder Polizeidienststelle und der Startseite der Polizei (http://www.polizei-bw.de).
Hinweise zur Korruptionsverhütung und -bekämpfung und zum Vertrauensanwalt sind auf dem Internetauftritt der Koordinierungsgruppe Korruptionsbekämpfung (http://www.lka-bw.de/LKA/Seiten/KGK.aspx) verfügbar.
Präventionshinweise zum Rechtsextremismus sind auf den Präventionsseiten der Polizei (http://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/rechtsextremismus.html) erhältlich. Ausstiegshilfen der „Beratungs- und Interventionsgruppe gegen Rechtsextremismus (BIG Rex)“ sind unter (http://www.lka-bw.de/LKA/Seiten/BigRex.aspx) zu finden.