Whistleblower-Netzwerk e.V. sieht sich in seinen Kernforderungen durch eine aktuelle Pressemitteilung der Neuen Richtervereinigung (NRV) bestätigt. Auch die NRV fordert: eine gesetzliche Regelung für alle Beschäftigten, das Recht zum – auch anonymen – Whistleblowing, die unbeschränkte Möglichkeit sich an staatliche Stellen zu wenden einerseits und ein abgestuftes Recht zum Gang an die Öffentlichkeit andererseits, des Schutz des Whistleblowers bei – nicht leichtfertigem – Irrtum, Haftungsbeschränkungen, Benachteiligungsverbot und die Beachtung des Grundsatzes: „Im Zweifel für die Meinungsfreiheit“.