Was lange währt. Bereits vor über einem Jahr hatte die SPD Bundestagsfraktion einen Gesetzesentwurf zum Schutz von Whistleblowern/Hinweisgebern angekündigt. Nun scheint ein konkreter Text vorzuliegen und soll noch in dieser Woche offiziell in den Bundestag eingebracht werden. Dies ergibt sich aus zwei Pressemitteilungen der SPD und mehreren Berichten in den Medien.
Nach den uns vorliegenden Informationen verfolgt die SPD den Ansatz eines eigenständigen Gesetzes. Dies ist aus Sicht von Whistleblower-Netzwerk ein Vorteil gegenüber den lediglich auf die Änderung bestehender arbeits- und beamtenrechtlicher Regelungen setzenden Vorschlägen von Bündnis90/Die Grünen, dem Land Berlin und der großen Koalition des Jahres 2008. Erst eine genaue Analyse des SPD-Vorschlages wird jedoch zeigen, ob die SPD auch bereit ist, die sich hierdurch eröffnenden größeren Möglichkeiten für den Schutz von Whistleblowern zu nutzen. Wie dies aussehen sollte, hat Whistleblower-Netzwerk e.V. in seinem eigenen Gesetzesvorschlag schon im April 2011 aufgezeigt.
Spannend wird auch zu beobachten, welche Voraussetzungen die SPD an „rechtmäßige Hinweise“ knüpfen wird, denn nur jene sollen den Schutz des Benachteiligungs- und Kündigungsverbotes auslösen. Jedenfalls sollen „leichtfertige“ Hinweise auch nach dem Willen der SPD wohl nicht geschützt werden. Unklar ist allerdings noch, wer das Vorliegen von Leichtfertigkeit im Streitfall wird beweisen müssen. Zur Durchsetzung des Benachteiligungsverbots will die SPD dem Whistleblower Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld, sowie unter besonderen Voraussetzungen auch ein Leistungsverweigerungsrecht zuerkennen.
Whistleblower-Netzwerk unterstützt die Feststellung der SPD, dass es an der Zeit ist die Rechte und Pflichten von Hinweisgebern endlich verbindlich zu regeln und deren Leistungen als Frühwarner mit Zivilcourage gesellschaftlich zu würdigen. Wir fordern die Koalitionsfraktionen auf, sich diesen Erkenntnissen nicht mehr zu verschließen. Die aufgrund eines Antrags der Linksfraktion am 27.02.2012 stattfindende öffentliche Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Bundestages, bei der Whistleblower-Netzwerk durch seinen Vorsitzenden Guido Strack vertreten sein wird, bietet hierzu eine weitere Gelegenheit.
UPDATE: Mittlerweile liegt eine Pressemitteilung des Bundestages und eine Bundestagsdrucksache mit dem Text des SPD-Entwurfs vor.