In einem offenen Brief an Präsident Obama, die Kongressabgeordneten und die US-Armeechefs haben sich 50 Mitglieder des Europäischen Parlaments ihre Besorgnis über die Behandlung des angeblichen Wiileaks-Whistleblowers Bradley Manning ausgesprochen, der seit 17 Monaten unter teils menschenunwürdigen Bedingungen in US-Militärgefängnissen in Haft ist.
Unterdessen forderte Mannings Anwalt im Hinblick auf die für Dezember angekündigte Anhörung die US-Behörden zur Herausgabe wichtiger Unterlagen auf.
Während der Fall Manning, zu Recht, weltweit Beachtung findet, vollzieht sich ein anderer skandalöser Umgang mit einer Whistleblowerin weitgehend unbeachtet von der Öffentlichkeit. Florence Hartmann ist auch in zweiter Instanz von der Berufungskammer des Internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) wegen ihres Whistleblowings zu einer Geldstrafe von 7.000 EUR verurteilt worden. Da sie diese Geldstrafe selbst nicht zahlen konnte, wurde das Geld von einem Unterstützungskommittee aufgebracht. Dies sieht der ICTY aber nicht als ausreichend an und hat die Geldstrafe nunmehr in eine 7-tägige Haftstrafe umgewandelt und einen internationalen Haftbefehl gegen Frau Hartmann erstellt. Die Menschenrechtsorganisation Artikel 19 sieht darin „a perversion of international justice and undermines the right to freedom of expression“ und ruft Frankreich, wo sich Frau Harmann mutmaßlich aufhält, auf, diesen Haftbefehl nicht umzusetzen.