Leider fehlen uns die Ressourcen, daher anbei nur ein paar kurze Infos und Links zu Neuigkeiten rund um Whistleblowing und Whistleblower-Fällen:
Unsere Ausstellungspräsentation ist um den Fall des Whistleblower-Preisträgers 2011, Dr. Rainer Moormann (Wissenschaftlicher Angestellter am Forschungszentrum Jülich) erweitert worden. Auch haben wir jetzt alle vorhandenen englischen und französischen Übersetzungen unserer Ausstellungstexte online gestellt. Wer helfen will die insoweit vorhanden Lücken zu füllen, möchte sich bitte bei uns melden.
Im Fall von Rudolf Elmer gab es in der letzten Woche eine Überraschung. Das Obergericht Zürich hat der Staatsanwaltschaft die Anklageschrift zurückgegeben und diese aufgefordert darzulegen, dass die CDs die Elmer im Januar an Wikileaks übergeben hat, tatsächlich Daten aus der Schweiz und nicht nur über Konten auf den Caymans enthalten. Auf Liberté Info ist unterdessen ein angeblicher Vermerk der Staatsanwaltschaft bzgl. Elmer aufgetaucht in dem es heißt: „dass keine konkreten Hinweise vorliegen, wonach aus Verbrechen stammende Gelder via Schweiz transferiert wurden und somit ein rechtsgenüglicher Bezug zur Schweiz fehlt“.
Zwei positive gerichtliche Entscheidungen für Whistleblower gab es in jüngster Zeit auch in Deutschland. So wurden vor dem Arbeitsgericht Radolfzell die Kündigungen des Konstanzer Chefarzts Gert Müller-Esch aufgehoben, der schriftlich auf Missstände in seiner Klink aufmerksam gemacht hatte. In Hessen wiesen das Amtsgericht Offenbach und das Landgericht Darmstadt das Anträge der Staatsanwaltschaft, die mittels Hausdurchsuchungen die Informanten im Skandal um Mobbing bei der Polizei Hessen ausfindig machen wollte. Laut FR befand das Amtsgericht: „„Es ist vorliegend nicht ersichtlich, dass die öffentliche Diskussion von (mutmaßlichen) Missständen in der Personalführung des Polizeipräsidiums Südosthessen wichtige öffentliche Interessen gefährden könnte“.
In den USA scheint sich die Schlinge um einige Bankster enger zu ziehen. So berichtet das Wall-Street Journal, dass die SEC in den ersten sieben Wochen ihres neuen Whistleblower-Programms (welches basierend auf dem Dodd-Frank-Act Whistleblowern eine Prämie zwischen 10 und 30% von Sanktionen über 1 Mio$ ermöglicht) bereits 334 Tipps bekommen hat. Und laut Tagesanzeiger nutzen US-Gerichte verstärkt ihre Möglichkeiten Milde gegenüber kooperativen Kronzeugen walten zu lassen.
Natürlich möchten wir auch die Whistleblower Jesselyn Radack und Tom Drake zur Verleihung des Sam Adams Preises herzlich beglückwünschen. Beide wurden vom Government Accountability Project unterstützt, die sich auch für eine Stärkung der Rechte von Whistleblowern in den UN-Institutionen einsetzen.
Weniger erfreulich sind demgegenüber die Gewalttaten und Drohungen, denen Whistleblower laut einem Radiobericht der BBC in Indien ausgesetzt sind.