Die Titelseite des „Kuriers“ widmete sich gestern dem „Kinderheim des Grauens“: Auf dem Wilhelminenberg in Wien mussten Heimkinder über Jahre unvorstellbare Gewalt erdulden. Zwei Opfer sprechen von Vergewaltigungen und systematischen Terror. In ihrer Kolumne fragt sich Kurier Journalistin Doris Knecht fragt sich „Wie kann man das verhindern ?“ Ihr Kollege Georg Königsberger fordert die Unverjährbarkeit von Kindesmissbrauch und Vergewaltigung. Ergänzend hierzu verfasste Whistleblowing Austria folgenden Kommentar:
„Erschreckend ist, dass niemand bereit war, diese kriminellen Akte anzuzeigen. Um solch unvorstellbare Taten, wie jene, die sie sich im Schloss Wilhelminenberg zugetragen haben, einen Riegel vorzuschieben, müssen die Signale neu gesetzt werden: Der Staat muss dafür Sorge tragen, dass die Aufdeckung solcher Missstände allgemein als Zivilcourage, Ausübung des Rechtes auf Meinungsfreiheit und Bürgerpflicht begriffen wird. Personen, die Missstände aufzeigen, sog. „Whistleblower„, müssen vor Repressalien durch ihre Arbeitgeber – Mobbing und Rufmord – geschützt werden. Insbesonders die Drohung mit dem Verlust des Arbeitsplatzes darf nicht dazu dienen, Missstände zu vertuschen. Regierung und Parlament sind daher aufgerufen, sehr bald ein Gesetz zum Schutz von Whistleblowern zu verabschieden. Bestraft müssen jene werden, die sich Repressalien bedienen und nicht jene die sexuellen Missbrauch, Amtsmissbrauch und Korruption zur Anzeige bringen und dadurch abstellen wollen. www.whistleblowing.at“
Walter Gehr