Bereits am 12.07.2011 hatte die Bundesregierung eine Anfrage des Grünen-MdBs Hans-Christian Ströbele (BT-Drucksache 17/6589 S.38) zum Thema Umsetzung der G20 Beschlusslage zum gesetzlichen Whistleblowerschutz beantwortet. Ströbele hatte gefragt:
Wann beabsichtigt die Bundesregierung ihre Selbstverpflichtung mit dem Beschluss des G20-Gipfels in Seoul am 11./12. November 2010 umzusetzen, „bis Ende 2012 Regeln zum Whistleblower-Schutz erlassen und umsetzen, … um Hinweisgeber, die gutgläubig einen Verdacht auf Korruption melden, vor Diskriminierung und Vergeltungsmaßnahmen zu schützen“, und welche der dazu beschlossenen Vorarbeiten etwa zum internationalen Vergleich bester Regelungspraktiken sowie Sanktionsmechanismen haben die Bundesregierung sowie nach deren Kenntnis weitere G20-Experten bereits unternommen?
Worauf der Parlamentarischen Staatssekretärs der Bundesministerin für Arbeit und Soziales Herr Dr. Ralf Brauksiepe (CDU) wie folgt antwortete:
Die G20-Staaten haben sich in der Gipfelerklärung von Seoul im November 2010 zu ihrer Verantwortung bei der Prävention und der Bekämpfung von Korruption bekannt und einen Aktionsplan angenommen, der sich mit zahlreichen Aspekten des Themas Korruption befasst. Ein Bereich ist der Schutz von Hinweisgebern („Whistleblower“). In diesem Zusammenhang besteht die Zielvorstellung, bis Ende 2012 erforderlichenfalls Regelungen zum Schutz von Hinweisgebern zu erlassen und umzusetzen. Derzeit wird von einer G20-Arbeitgsgruppe eine Zusammenstellung der Rechtslage in den einzelnen Mitgliedstaaten erarbeitet und eine auf „best practices“ beruhende Empfehlung an die G20-Staaten vorbereitet. Das Ergebnis dieser Arbeiten bleibt abzuwarten. Erst dann kann beurteilt werden, ob und in welchem Umfang sich hieraus Konsequenzen für die G20 ergeben können.
Erfreulicher Weise haben sich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit dieser vertröstenden Antwort nicht zufrieden gegeben, sondern jetzt mit einer Kleinen Anfrage der Fraktion (BT-Drucksache 17/6902) nachgelegt. Darin wird die Bundesregierung unter Verweis auf die G20-Beschlusslage aber auch auf das Heinisch-Urteil des EGMR, mit 14, zum Teil weiter untergliederten, Fragen aufgefordert, ihren Planungsstand im Hinblick auf die Einführung eines gesetzlichen Whistleblowerschutzes in Deutschland im Detail darzulegen. Auf die Antwort darf man gespannt sein!
Anmerkung in eigener Sache: Diese Meldung geht zurück auf eine Hinweisgeberin, bei der wir uns herzlich bedanken. Um unsere Leserinnen und Leser stets auf dem Laufenden halten zu können, sind wir auf Tipps angewiesen, da wir nicht ständig die gesamte Medien- und Presselandschaft auswerten können.