Whistleblowing – Luxemburg : Österreich (1 : 0)

Am 18. Februar 2011 wurde eine neues luxemburgisches Gesetz zur Stärkung der Anti-Korruptionsmassnahmen kundgemacht. Durch dieses wurden auch Bestimmungen zum Schutz von Whistleblowern, und zwar sowohl in der Privatwirtschaft als auch im öffentlichen Dienst – Staat wie Gemeinden – eingeführt.
Damit hatte Luxemburg entsprechenden Empfehlungen der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) sowie der Staatengruppe gegen Korruption des Europarates (GRECO) Folge geleistet. Luxemburg wurde von der GRECO und der OECD in deren jeweiligen Berichten vom April und Juni 2011 dafür gelobt.
Im Gegensatz dazu wurde in dem  Österreich betreffende GRECO Umsetzungsbericht vom 11. Juni 2010 festgestellt (§ 78 bis 82), dass keine Umsetzung folgender Empfehlung stattgefunden hat:
a) die Einführung eines Schutzes für sogenannte „whistle
blower“ für alle Bundesmitarbeiter, das heißt Beamte und
Vertragsbedienstete und
b) jene Bundesländer, die derzeit noch keine
solchen Schutzmechanismen haben, einzuladen, diese zu schaffen.

Daran hat sich nun ein Jahr später immer noch nichts geändert.
In Luxemburg wird nun daran gedacht, Transparency International mit der Errichtung eines „Whistleblower Büros“ zu betrauen. Dieses soll als Schalstelle zwischen Whistleblowern und den Justizbehörden dienen.
Die OECD ermutigt nun Luxemburg dazu, das öffentliche Bewusstsein für die neuen Regeln zu stärken, und Whistleblowern bei Bestechungsdelikten den direkten Gang zu den Behörden zu empfehlen.
Gewerkschaften und ein Konsumentenschutzverein setzen sich nun dafür ein, das eine Gesetzgebung nach dem Muster der neuen Whistleblowingbestimmungen für Bankangestellte auch für folgenden Fall erlassen wird:
Diese sollen vor Repressalien ihrer Arbeitgeber geschützt werden, wenn sie Ihre Kunden auf Tatsachen, die deren Interessen zuwiderlaufen, aufmerksam machen. Ziel ist es, Kunden und Investoren bessere Bankdienstleistungen zu sichern.
Whistleblowing Austria / Walter Gehr

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