Zum Kommentar von Chefredakteur Manfred Perterer in der Ausgabe der Salzburger Nachrichten vom 05. August 2011 , hat Whistleblowing Austria, gestern folgenden Leserbrief verfasst (siehe auch Blogeintrag vom 06.08.2011):
„Sehr geehrter Herr Perterer !
Zu Ihrem Artikel „Östereich ist eine Oase der Korruption“ darf ich Sie darüber informieren, dass der unabhängige Verein „Whistleblowing Austria“ sich für die Weiterverbreitung des Whistleblowings als Instrument des öffentlichen Interesses einsetzt. Das Wirtschaftsmagazin „Trend“ berichtete darüber in seiner Ausgabe vom 25. Juli 2011.
Ziel von „Whistleblowing Austria“ ist es, zu einer offenen Gesellschaft beizutragen, in der es möglich sein muss, im Interesse des Allgemeinwohls frei über Korruption und andere Missstände im Staat und in der Privatwirtschaft zu sprechen sowie jenen zu helfen, die diese Missstände sowie Fehlverhalten von Personen melden und gegen diese vorgehen. „Whistleblowing Austria“ ist in der Lage, einzelnen Whistleblowern aufgrund eines entsprechenden Vorstandbeschlusses mit Rat und Tat beizustehen.
„Whistleblowing Austria“ bewertet die jüngsten Vorschläge der EU-Kommission zur Stärkung des Banksektors positiv, zumal diese vorsehen, dass Finanzmarktaufsichtsbehörden „Whistleblowing Programme zur Aufdeckung von Vergehen“ erstellen sollen, „um sicherzustellen, dass Strafverfolgungen aufgrund von Verstössen auch tatsächlich erfolgen“. Die EU Kommission will somit u.a. durch Whistleblowing das Verhalten der Rund 8000 europäischen Banken ändern.
Bereits am 12 November 2010 hatte die G-20 ihre Mitglieder – darunter Deutschland, Frankreich, Italien und die Türkei – aufgefordert, zwecks Korruptionsbekämpfung Whistleblower Schutzgesetze bis Ende 2012 zur zu erlassen.
„Whistleblowing Austria“ setzt sich für eine Sektor übergreifende österreichische Whistleblowing Gesetzgebung nach britischem oder US Muster ein, denn auch im Sozialbereich zum Beispiel kann Whistleblowing sehr nützlich sein:
Die Pflegerin Brigitte Heinisch hatte sich gegen Missstände in ihrem Altersheim aufgelehnt und wurde dafür von ihrem Arbeitgeber gekündigt. Sie klagte vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), der die Kündigung als Verstoß gegen das Recht auf Meinungsäusserung für unrechtmäßig erklärte.
Whistleblowing kann in jedem Bereich des gesellschaftlichen Leben wertvolle Dienste zum Wohle der Allgemeinheit leisten. Es handelt sich dabei nicht um ein „Vernadern“, sondern um einen Akt der Zivilcourage.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Walter Gehr, Obmann
www.whistleblowing.at“