Österreich weiterhin Oase der Bestechungskultur

Es gibt in Österreich eine gewisse Bestechungskultur“, meinte der ehemalige Präsident des Rechnungshofes, Dr. Franz Fiedler, im Sommer 2010 als die blamable Einstufung Österreichs auf den 16. Platz der Korruptionsliste von Transparency International bekannt geworden war.
Ebenfalls vor einem Jahr hatte Präsident der OECD Anti-Bestechungsarbeitsgruppe, Professor Mark Pieth, Österreich als eine Korruptionsoase bezeichnet. In einem heutigem Ö1 Interview, erklärt Pieth, dass sich an seinem damaligen Urteil nichts geändert hat.
Das eigentliche österreichische Problem sei, so Pieth, dass Korruption nach wie vor als Kavaliersdelikt angesehen werde. Dazu passt, dass Whistleblowing hierzulande oft mit Vernaderung verwechselt wird, wie der Geschäftsführer des Witschaftsberatungsunternehmens Ernst & Young, Gerhard Donner 2009 der Wiener Zeitung mitgeteilt hatte Dieser gegenüber hatte auch Michael Nayer, Risikomanagement-Geschäftsführer des Wirtschaftsprüfers KPMG, dass Hinweise von Mitarbeitern die  „verlässlichste Quelle für das Aufdecken von Wirtschaftskriminalität“ sind.
Ziel von Whistleblowing Austria ist es, einen Beitrag für eine Gegenkultur zur österreichischen Bestechungskultur zu leisten.
Für Pieth passt der Fall des Kärntner Vize-Landesparteiobmannes Uwe Scheuch (FPK) gut ins Gesamtbild. Scheuch wurde am 02. August 2011 wegen „Geschenkannahme durch einen Amtsträger“ in der sogenannten „Part of the Game“ Affäre zu eineinhalb Jahren Monaten Haft, davon sechs Monate unbedingt verurteil. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Angeblich wurde der Richter in diesem Prozeß, Christian Liebhauser-Karl, mit dem Tode bedroht. Laut Gallup-Umfrage vom 4. und 5. August 2011 halten nun 71% der Befragten Österreichs Politiker für korrupt.
„Nach dem Urteil von Klagenfurt muss allen Politikern klar sein, dass Korruption nicht mehr locker als „part of the game“ durchgeht, dass Volksvertreter keine mildernden Umstände – ganz im Gegenteil – zu erwarten haben, und dass die Vergabe von Staatsbürgerschaften zum eigenen Vorteil (oder jenem der Partei) kein Kavaliersdelikt ist“,
schrieb die Tageszeitung „Die Presse“ in ihrer Ausgabe vom    03. August. Doch für Professor Pieth ist der Umstand, dass Österreich das „Anfüttern“ von Beamten, seit 01. September 2009 nach kurzem Verbot wieder legal ist, untragbar
Als „Anfüttern“ versteht man die wiederholte Gewährung kleiner Geschenke, wenn der Amtsträger die Vorteile im Hinblick auf seine Amtsführung erhalten hat. Im Gegensatz zu Deutschland oder der Schweiz sei laut Pieth in Österreich die Geschenkannahme durch Amtsträger nur dann verboten, wenn ein Zusammenhang mit einer späteren Amtstätigkeit besteht.
Weiterhin strafbar ist, wenn für die Vornahme oder Unterlassung eines Amtsgeschäfts ein Vorteil gefordert, angenommen oder versprochen wird. In der Praxis ist das aber kaum nachweisbar.
Wie im Ö1 Interview ausgeführt, ist für Mark Pieth und die Anti-Bestechungsarbeitsgruppe OECD,
„noch gravierender …, dass für Mitarbeiter von Staatsbetrieben in Österreich nicht die gleichen strengeren Anti-Korruptionsgesetze gelten wie für Beamte. Diese „Quasi-Korruptionserleichterungen“ gelten laut Pieth nämlich nicht nur für Betriebe wie ÖBB, ASFINAG oder OMV, sondern auch für staatliche, ausländische Großkonzerne.“
Mit dem neuen Gesetz aus 2009 und seinen laxen Korruptionsbestimmungen werde laut Pieth Österreich eigentlich zu dem Ort auf der Welt, wo man große ausländische Konglomerate wie Gazprom sowie deren Mitarbeiter am leichtesten bestechen könne.
„Vielleicht, so mutmaßt Pieth, seien diese Regelungen sogar Absicht. Immerhin komme Österreich mit seiner Nähe zu Osteuropa künftig eine wirtschaftlich bedeutende Rolle zu. „Da ist es für Österreich viel angenehmer, wenn man von hier aus bestechen könnte“.
Vor kurzem hatte die Wochenzeitschrift „Der Falter“ über Journalisten und Parlamentarier berichtet (siehe Blogeintrag vom 24.07.2011), die zugegeben hatten, dass positive Berichterstattung bzw. Unterlassen negativer Berichterstattung in Österreich durch Inserate erkauft werden können. Auch dazu äußerte sich Pieth:
„Wenn ich Steuergelder, ohne dass eine gesetzliche Grundlage dafür besteht, für Eigenwerbung einsetze, wenn die gerade in Amt und Würde stehende Regierungspartei einfach in die Kasse greifen würde, dann müsste die Staatsanwaltschaft eigentlich die Frage der Untreue prüfen“.

Anzeigen wegen Inserate eigener Gebietskörperschaften hat es offenbar gegeben, Anklagen wurden aber von der Korruptionsstaatsanwaltschaft nicht erhoben. Nur in einem Fall wird noch ermittelt, und zwar im Zusammenhang mit einer Hochglanzbroschüre des frühere BZÖ Obmanns Stefan Petzners.
2004 hatte der UNO Generalsekretär den Schweizer Strafrechtsprofessor Mark Pieth zum Mitglied einer Kommission zur Untersuchung des Oil for Food Skandals ernannt, das als eines der größten bekannten Korruptionsfälle der letzten Jahrzehnte gilt und zur Verabschiedung einer UNO internen Whistleblowing Regelung geführt hatte (siehe Blogeintrag vom 29.07.2011). 2008 wurde Professor Mark Pieth zum Mitglied des Integrity Advisory Boards der Weltbank. Ein Jahr davor hatte Weltbankpräsident Paul Wolfowitz wegen Vorwürfen von Günstlingswirtschaft zurücktreten müssen.
Whistleblowing Austria / Walter Gehr

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