Zur Abänderung der bestehenden Eigenkapitalrichtlinie (Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG), hat die EU Kommission am 20. Juli 2011 in Ausführung und Ergänzung des Basel III Reformpaketes eine Reihe von Vorschlägen zur Stärkung des Banksektors veröffentlicht. Die Vorschläge sind im Entwurf einer Richtlinie und in einem damit zusammenhängenden Entwurf einer Verordnung enthalten.
Laut einer Presseaussendung des Vize-Präsidenten der Europäischen Volkspartei (EVP), Othmar Karas, sind die Vorschläge „ein sehr guter Ausgangspunkt für die Verhandlungen zwischen Parlament und Rat, die voraussichtlich bis in den Sommer 2012 dauern werden“.
Den Kommissionsvorschlägen zufolge sollen u.a. die Finanzaufsichtsbehörden „Whistleblowing Programme zur Aufdeckung von Vergehen“ erstellen, „um sicherzustellen, dass Strafverfolgungen aufgrund von Verstössen tatsächlich erfolgen“.
Die Whistleblowing Regelungen sind in Artikel 70 des Richtlinienentwurfes enthalten und lauten wie folgt:
Artikel 70
Meldung von Verstößen
1. Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die zuständigen Behörden wirksame Mechanismen schaffen, um zur Meldung von Verstößen gegen die Bestimmungen der Verordnung [vom Amt für Veröffentlichungen einzufügen] oder die zur Umsetzung dieser Richtlinie erlassenen innerstaatlichen Bestimmungen bei den zuständigen Behörden zu ermutigen.
2. Die in Absatz 1 genannten Mechanismen umfassen zumindest Folgendes:
a) spezielle Verfahren für den Empfang der Meldungen über Verstöße und deren Follow-up;
b) einen angemessenen Schutz für die Mitarbeiter von Instituten, die Verstöße innerhalb ihres Instituts anzeigen;
c) den Schutz personenbezogener Daten gemäß den Grundsätzen der Richlinie95/46/EG sowohl für die Person, die die Verstöße anzeigt, als auch für die
natürliche Person, die mutmaßlich für einen Verstoß verantwortlich ist.
3. Die Mitgliedstaaten verpflichten die Institute zu angemessenen Verfahren, über die ihre Mitarbeiter Verstöße intern über einen speziellen Kanal melden können.
In den Materialien zum Richtlinienentwurf des Kommission heißt es auf Seite 14:
„… laut vorliegenden Informationen besitzen die Mehrheit der Mitgliedstaaten keine Mechanismen, um Personen, denen mögliche Verstöße gegen die Eigenkapitalrichtlinie bewusst sind, dazu zu ermutigen, diese den Finanzinstituten oder den zuständigen Behörden zu melden (Whistleblowing). Während manche Bankenvertreter die Zweckmäßigkeit eines EU Mechanismus in Zweifel zogen, stimmten fast alle Antworten im Anhörungsverfahren darin überein, dass Whisleblowing eine wichtige Maßnahme ist, um die Aufdeckung von Verstößen zu erleichtern. In der Tat waren Whistleblowing Programme in- und außerhalb der EU sektorübergreifend erfolgreich. So hat zum Beispiel OLAF, das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung, auf der Grundlage eines internen Whistleblowing Programmes, wichtige Informationen erhalten – z.B. in fünf Fällen in 2008. In den U.S.A. berichtet die Börsenaufsichtsbehörde (SEC), dass 2009 in 303 Fällen Untersuchungen durch Hinweise initiiert worden seien.“
Auf Seite 48 der Materialien ist Näheres über das Anhörungsverfahren zu erfahren:
„Im Zuge der öffentlichen Anhörung stimmten fast alle Antworten darin überein, dass Whistleblowing Systeme nützlich seien. Während die Mehrheit der Behörden, der Bankenvertreter, der Gewerkschaften und der Finanzdienstleistungskunden ein Minimum an Harmonisierung im Bereich des Whistleblowings befürwortete, war eine Gruppe von Behörden- und Bankenvertreter der Ansicht, dass es weiterer Studien und Untersuchungen bedürfe, zum Beispiel betreffend nationale Handhabungen oder über die Auswirkung von Whistleblowing auf zivilrechtliche Haftung oder strafrechtliche Sanktionen, bevor man auf EU Ebene handeln könne, und eine andere Gruppe lehnte EU Maßnahmen auf diesem Gebiet völlig ab. Unter den wenigen Gegnern des Whistleblowings befürchteten manche negative Auswirkungen auf die Privatsphäre und eine Umkehr der Beweislast.“
Die G-20 hatte bereits am 12 November 2010, ihre Mitglieder – darunter die EU Mitgliedstaaten Deutschland, Frankreich und Italien – aufgefordert, Whistleblower Schutzgesetze bis Ende 2012 zu verabschieden.
Whistleblowing Austria / Walter Gehr