Die Neue Zürcher Zeitung (NZZ) meldete gestern, dass seit der Einführung von Whistleblowing Bestimmungen für Schweizer Beamte bei Finanzvergehen entsprechende Hinweise sprunghaft angestiegen seien: Von jährlich 10 bis 15 auf nunmehr 40.
Darüber hinaus haben Post und Schweizer Bahn (SBB) eigene Whistleblowingeinrichtungen (Helplines) geschaffen. Allerdings sei ein Zugang zu solchen Einrichtungen Mitarbeitern anderer selbstständiger Verwaltungseinheiten wie der Finanzmarktaufsicht, dem Nuklearsicherheitsinspektorat oder dem Heilmittelinstitut verwehrt.
Whistleblowing Austria / Walter Gehr