D-day für Whistleblower in Straßburg am 21.07.2011?

Für Donnerstag 21.07.2011 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sein Urteil im Verfahren Heinisch v. Germany (no. 28274/08) angekündigt. In der vom Gerichtshof veröffentlichten Zusammenfassung des Verfahrens heißt es (eigene Übersetzung):

Die Antragstellerin, Brigitte Heinisch, ist deutsche Staatsangehörige, im Jahr 1961 geboren und lebt in Berlin. Der Fall betrifft die Beschwerde von Frau Heinisch gegen ihre fristlose Kündigung von ihrem Job als Altenpflegerin und die Weigerung der Gerichte ihre Wiedereinstellung anzuordnen. Ihr Arbeitgeber, ein Unternehmen, spezialisiert im Gesundheitswesen, welches mehrheitlich im Besitz des Landes Berlin ist, kündigte sie, weil sie eine Strafanzeige gegen jenes Unternehmen erstattet hatte, in welcher sie ihm angebliche Mängel in der Versorgung und die Gefährdung von besonders hilfsbedürftigen Patienten aufgrund unbefriedigender Arbeitsbedingungen vorgeworfen hat. Sie stützt sich auf Artikel 10 EMRK (Meinungsfreiheit).

Mit dem bevorstehenden Urteil könnte die bisherige Whistleblowing-Rechsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aus dem Fall GUJA v. MOLDOVA (Application no. 14277/04) weiterentwickelt werden. Dort hatte das Gericht Whistleblowing an die Medien in extremen Ausnahmefällen zugelassen. Im Falle Heinisch steht nun die Frage zur Klärung an, welche Voraussetzungen zukünftig für Strafanzeigen von (für im weitesten Sinne im öffentlichen Dienst oder für alle?) Beschäftigten gelten sollen. Spannend dürfte dabei auch der Vergleich mit der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts werden. Sobald das Urteil vorliegt, werden wir in diesem Blog eine erste Analyse veröffentlichen.
Im Umfeld des bevorstehenden Urteils scheinen sich, zumindest ausweislich der uns vorliegenden Informationen, auch mehrere Medien dem Thema Whistleblowing wieder mehr widmen zu wollen. Hinweisen möchten wir insoweit z.B. auf eine Radiosendung bei SWR2 am Mittwoch, 20.07.2011, von 10.05 bis 10.30 Uhr, die nach Erstsendung auch in der ARD-Mediathek verfügbar sein wird. Hier soll anhand von drei Beispielen die Situation von Whistleblowern und auch der Umgang von Medien mit Whistleblowern aufgezeigt werden.

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