Nach einem Bericht des c’t Magazins hat sich jetzt auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar unseren Bedenken gegen die Pläne der Bundesregierung im Hinblick auf die Einschränkung der Whistleblowingregelungen beim Beschäftigtendatenschutz angeschlossen:
Angesprochen auf die Bewertung des Gesetzesentwurfs erklärte der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar gegenüber c’t: „Dies kommt de facto einem ‚Maulkorb-Erlass’ gleich. Denn es ist zu befürchten, dass es viele Beschäftigte aus Sorge um ihren Arbeitsplatz nicht wagen werden, sich wegen datenschutzrechtlicher Probleme an die Aufsichtsbehörde zu wenden, wenn sie zuvor an den Arbeitgeber herantreten müssten“.
„Ich werde dafür eintreten, die Regelung im weiteren Gesetzgebungsverfahren dahingehend zu ändern, dass sich jeder Beschäftigte ohne irgendwelche Hürden an die Aufsichtsbehörden wenden darf, wenn er vermutet, dass gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen wird.
Schaar liegt damit auf einer Linie mit dem Landesdatenschutzbeauftragten von Schleswig-Holstein, den wir bereits in jener Pressemitteilung zitiert hatten, mit welcher wir dieses Thema erstmals in die Öffentlichkeit brachten. Zwischenzeitlich hat uns auch eine zustimmende Äußerung von Prof. Dr. Spiros Simitis erreicht. Der international renommierten Rechts-, Ethik- und Datenschutzexperte teilte uns mit:
Lassen Sie mich gleich und in aller Deutlichkeit feststellen. Ich bin ganz wie Sie der Meinung, dass die Berechtigung der Betroffenen, den Datenschutzbeauftragten jederzeit anzurufen, zu den elementaren Voraussetzungen der Datenschutzes zählt, wie sich der EG-Richtlinie ebenso wie den Datenschutzgesetzen unschwer entnehmen lässt. Ihnen muss es mit anderen Worten freistehen, selbst darüber zu entscheiden, ob und wann sie aus welchem Anlaß immer die Kontrollinstanz einschalten
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Expertenstatements, die den Vorschlag der Bundesregierung für rechtmäßig und sinnvoll halten, sind uns bisher noch keine bekannt geworden, man darf also gespannt sein, wie sich die Angelegenheit bei den anstehenden Beratungen im Bundestag weiter entwickeln wird.