Sein BND-Deckname war „David“, sein richtiger Name Heinrich Kieber und welchen Namen er derzeit mit neuer Identität jetzt führt ist unbekannt. Unbekannt, ist trotzt der Titelgeschichte im aktuellen Stern auch immer noch, welche weiteren deutschen politisch exponierte Personen es Herrn Zumwinkel gleich taten und Teile ihres Vermögens dem Zugriff der deutschen Steuer durch Transfers nach Liechtenstein entzogen haben. Aber diese sind auch nicht jene Gegner mit denen sich David wirklich anlegen will. Sein Goliath heißt: Hans Adam II. Fürst von und zu Liechtenstein. Eine Generalabrechnung mit diesem legt Kieber, wie bereits im Stern angekündigt, jetzt in Buchform auf 652 als PDF kostenlos ins Web gestellten Seiten vor.
Mit David und Deutschland beschäftigt sich darin vor allem Kapitel 31 des Buches welches eigentlich „Der Fürst, der Dieb! Die Daten.“ heißen sollte. Hier heißt es von Kieber über sich als David:
„Es war ein langer innerer Kampf und ein sehr, sehr schwieriger Entschluss für ihn zum Whistleblower zu werden. … Die Motivation von mir war weiss Gott nicht das Geld. Von Anfang an: Von meiner Sicht aus stand grundsätzlich fest, dass die Deutschen ein Anrecht auf die Daten hatten. Umgekehrt muss Deutschland aus rechtsstaatlicher Sicht immer an solchen Daten interessiert sein. … Ein anderer wichtiger Grund für mich war: Ich kannte ja Hans-Adam, seine Regierung zu genüge. Ich konnte dem BND plausibel aufzeigen, welch enormes Gefahrenpotential die in Vaduz für mich bedeuteten. Sollte ich die Daten übergeben. Die Kombination Hans-Adam als Besitzer der LGT und gleichzeitiges Staatsoberhauptes bietet ihm andere Möglichkeiten gegen Leute wie mich vorzugehen. Ganz abgesehen davon, dass sein Clan einer der Reichsten in Europa ist.“
In der Frage des Ankaufs von Steuer-CDs hat sich in der letzten Woche übrigens auch der Vorsitzende der Deutschen Steuergewerkschaft Dieter Ondracek zu Wort gemeldet und eine gesetzliche Regelung gefordert. Prima Idee, nur sollte dann gleich auch der gesetzliche Whistleblowerschutz und die gesetzliche Förderung von jenen geregelt werden, die Informationen über Missstände preisgeben ohne dafür Prämien zu verlangen.