Am 3.3.2010 hat das Parlament in Kampala ein Whistleblowerschutzgesetz verabschiedet, dass es Bürger ermöglichen soll, Informationen über korruptes oder unethisches Verhalten im privaten wie im öffentlichen Sektor zu melden. Das Gesetz beinhaltet spezifische Verfahren und Schutzregelungen für internes und externes Whistleblowing zu Regierungseinrichtungen, während öffentliches und Whistleblowing an die Medien nicht geschützt wird. Unter der Voraussetzung der Gutgläubigkeit werden Whistleblower von straf- und zivilrechtlichen Nachteilen freigestellt. Zugleich kann die Benachteiligung von Whistleblowern in bestimmten Fällen sogar strafrechtlich verfolgt werden. Damit ist Uganda neben Südafrika und Ghana bereits der dritte Staat in Afrika der ausführlichen gesetzliche Regelungen zum Whistleblowerschutz erlassen hat.
Eine Besonderheit des ugandischen Gesetzes besteht darin, dass es ähnlich wie der US-false-claims act auch eine Prämie für Whistleblower vorsieht. Diese können bis zu 5% der Summen erhalten, die dank ihrer Hinweise von der Staatskasse beigetrieben werden.
Was Mechanismen zur Korruptionsbekämpfung und -ahndung angeht, könnte Deutschland neben Uganda, anscheinend übrigens auch von Bolivien wohl noch so einiges lernen. Statt im eigenen Land gegen Korruption aktiv zu werden, betreibt man bei uns aber lieber EntwicklungsWirtschaftförderung.