Das Urteil, gegen den Psychiater, der die falschen Gutachen zwecks Zwangspensionierung der unbequemen hessischen Steuerfahnder gefällt hat, ist mittlerweile rechtskräftig. Außerdem bescheinigt ein Bundesrichter in einem Gutachten der hessischen Finanzverwaltung grobe Versäumnisse und Rechtsbrüche.
Herr Weimar, es ist an der Zeit, dass Sie ihren Hut nehmen!