Der Gutachter Dr. H., der wie wir berichtet hatten vier hessischen Steuerfahndern (darunter auch dem Whistleblower-Preisträger 2009 Rudolf Schmenger), ganz im Sinne von Finanzverwaltung und hessischer Landesregierung, die dauerhafte Dienstunfähigkeit auf Grund u.a. von querulatorischen Persönlichkeitsstörungen bescheinigt hatte, ist jetzt vom Berufsgericht für Heilberufe bei dem Verwaltungsgericht Gießen für schuldig befunden worden.
In der heutigen Presseerklärung des Gerichts heißt es hierzu u.a.:
Nach dreitägiger Hauptverhandlung hat das Berufsgericht für Heilberufe bei dem Verwaltungsgericht Gießen einen Facharzt für Neurologie und Psychiatrie für schuldig befunden und zu einer Geldbuße von 12.000 EUR, verbunden mit einem Verweis, verurteilt.
Das Berufsgericht in der Besetzung mit einer Berufsrichterin, der Vizepräsidentin des Verwaltungsgerichts Gießen Christiane Loizides, und zwei ehrenamtlichen Richtern, die Angehörige des ärztlichen Berufstands sind, war zu der Überzeugung gelangt, dass vier Gutachten, die der beschuldigte Facharzt im Auftrage des Hessischen Amtes für Versorgung und Soziales in Frankfurt am Main erstattet hatte, nicht entsprechend den fachlichen Anforderungen erstellt worden waren, so dass ein Verstoß gegen ärztliche Sorgfaltspflichten, insbesondere auf der Grundlage des § 25 Satz 1 der Berufsordnung für die Ärztinnen und Ärzte in Hessen, vorliege.
Auf der Grundlage dieser Gutachten waren eine Finanzbeamtin und drei Finanzbeamte des gehobenen Dienstes (Amtsrat/Amtsrätin), die vormals als Steuerfahnder tätig gewesen waren, wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt worden.Die Landesärztekammer Hessen (LÄKH) hat auf Berufung gegen das Urteil verzichtet. Der Beschuldigte und das Hessische Ministerium für Arbeit, Familie und Gesundheit (als Aufsichtsbehörde für die LÄKH) können innerhalb eines Monats nach Zustellung des schriftlichen Urteils Berufung beim Landesberufsgericht für Heilberufe bei dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel einlegen.
Az.: 21 K 1220/09 GI.B