Die beiden Schweizerinnen, über die wir im letzten Blogbeitrag berichtet haben, sind heute vom Bezirksgericht Zürich von der Anklage der Amtspflichtverletzung freigesprochen worden:
An sich sei der Tatbestand der Amtsgeheimnisverletzung erfüllt, führte das Gericht aus. Es verwies aber auf das Bundesgericht und wandte eine Ausnahmeklausel an: Straffrei geht demnach ein Angeklagter aus, wenn er keinen anderen Weg sehe als die Amtsgeheimnisverletzung, um Missstände anzuprangern. Dies sei bei den beiden ehemaligen Sozialhilfe-Controllerinnen der Fall gewesen.