Hinweisgebersysteme und Ombudsleute stellen sich vor – Teil 2: BKMS

Das Business Keeper Monitoring System
(BKMS® System)

Schema_BKMS-System

Grundprinzip

Das Business Keeper Monitoring System (BKMS® System) ist eine internetbasierte Kommunikationsplattform zur sicheren Abgabe und Annahme von Hinweisen. Wirtschaftsunternehmen und Organisationen wie Krankenkassen, nationale und internationale (Antikorruptions-)Behörden nutzen das weltweit einzigartige Verfahren, um ihre integeren Mitarbeiter bei der frühzeitigen Aufdeckung von Risiken und Missständen zu unterstützen. Dabei entscheidet der Hinweisgeber selbst, ob er durch das System geschützt anonym oder namentlich meldet.

Hinweisgeber greifen weltweit, rund um die Uhr und in jeder Sprache auf das individuelle BKMS® System ihres Arbeitgebers zu. Eine Besonderheit des zertifizierten Systems ist der garantiert anonyme Dialog zwischen Hinweisgeber und Hinweisempfänger. In der Kommunikation über einen anonymen Postkasten wird der Hinweisgeber unterstützt, über den Fortgang der Meldung informiert und zu weiteren Einzelheiten befragt, um interne Ermittlungen zu beschleunigen und Missverständnissen vorzubeugen.

Die BKMS® Server befinden sich in einem Hochsicherheitsrechenzentrum. Mit zertifizierten Verschlüsselungsverfahren werden der Inhalt und Kanal jedes Hinweises geschützt. So stellt das System sicher, dass ausschließlich der autorisierte Hinweisempfänger Zugriff auf die Meldungen hat. Auch die Business Keeper AG kann die eingehenden Meldungen nicht lesen.

Die Entwicklung des Hinweisgebersystems begann im Jahr 2001; heute wird kontinuierlich optimiert und für individuelle Kundenwünsche erweitert. Die Sicherheit des BKMS® Systems für Hinweisgeber- und Meldungsdaten ist bereits seit Jahren zertifiziert, momentan erfolgt eine Zertifizierung hinsichtlich der Einhaltung von Datenschutzvorschriften auf EU-Ebene.

Einsatzbeispiele

Deutsche Behörden

Im Oktober 2003 stellte das Landeskriminalamt Niedersachsen (LKA NI) als Pilotkunde das BKMS® System allen Bürgern zur Meldung von Korruption und Wirtschaftskriminalität zur Verfügung. Mit einer Pressekonferenz und zahlreichen Zeitungsartikeln begleitet, war das Wissen um die Möglichkeit zur Hinweisabgabe schnell im Bundesland verbreitet.

Sechs Jahre nach Beginn des Projektes wurde rund 52.000-mal auf das BKMS® System des LKA NI zugegriffen, rund 2.000 Hinweise erreichten die Ermittler. Beeindruckend ist, dass sich 76% der Hinweisgeber einen anonymen Postkasten einrichten, um mit ihrem Wissen kontinuierlich die Aufklärung der Fälle zu unterstützen.

Ausländische Behörden

In Kooperation mit der Deutschen Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) wurde das BKMS® System bei nationalen Antikorruptionsbehörden in Entwicklungsländern eingeführt: 2006 in Kenia bei der Kenya Anti-Corruption Commission (KACC) und 2009 in Indonesien bei der Komisi Pemberantasan Korupsi (KPK). In beiden Fällen sind die Probleme und damit die Hinweisthemen sehr spezifisch: neben Korruption wird beispielsweise die unrechtmäßige Aneignung und Veräußerung von öffentlichem Land erfasst.

Bis heute haben über 10.000 Zugriffe auf das KACC-BKMS® System stattgefunden, rund 1.700 Hinweise wurden gesendet, bei denen sich 67% der Hinweisgeber einen anonymen Postkasten zur Kommunikation mit der KACC einrichten. Sowohl die Zugriffe als auch die Meldungen finden hauptsächlich werktags, auch vom Arbeitsplatz aus statt, was von Vertrauen in das System zeugt.

Die Bedeutung internetbasierter Systeme ist in Entwicklungsländern wegen der oftmals schlechten Infrastruktur groß: Sie sind vielen Bürgern ortsunabhängig zugänglich und erlauben den Geberländern einen Einblick in die Arbeit der Anti-Korruptions-Behörde aus der Distanz.

Internationale Konzerne

Unternehmen wie z.B. Deutsche Telekom, Deutsche Bahn, Bertelsmann, Talanx, HDI-Gerling und Fraport haben den Hinweisgeberkreis um ihre Lieferanten, national und international, erweitert, zumal dort oftmals wertvolle Informationen über Korruption vorhanden sind, zur Weitergabe aber der richtige Ansprechpartner fehlt. In den Verträgen wird auf die Möglichkeit der Hinweisabgabe über das BKMS® System aufmerksam gemacht.

Um ebenso Hinweise aus Niederlassungen und Tochtergesellschaften in die Konzernzentrale zu lenken, wird der Hinweisgeberprozess bei internationalen Konzernen in verschiedenen Sprachen angeboten.

Bankensektor

Bei einer internationalen Bank wird nach fünfjährigem Einsatz des BKMS® Systems in Kombination mit einer Richterin als Ombudsfrau folgende Aussage getroffen: „ … eine messbare Präventivwirkung gezeigt: Finanzielle Schäden durch Fehlverhalten von Mitarbeitern, die zuvor in regelmäßigen Abständen auftraten, sind seit Beginn des Einsatzes nicht mehr vorgekommen. Die Präventivwirkung konnte an den bisherigen Defizitsummen unmittelbar gemessen werden. Im Zeitraum des Einsatzes des BKMS® Systems sind demnach keine Versicherungsschäden entstanden. Von Seiten der Versicherungen wurde dem Finanzinstitut eine Rückerstattung und Prämiensenkung gewährt.“

Gesundheitswesen

Fünfter Einsatzbereich des BKMS® Systems ist die Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen. In einer außergewöhnlichen Kooperation gehen die AOK und die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns gemeinsam gegen Abrechnungsbetrug und Bestechung vor.

Auch bei der KKH-Allianz steht es allen Mitarbeitern, Versicherten und Leistungserbringern zur Verfügung.


Der vorstehende Beitrag ist uns auf  Grund der von uns veröffentlichten Aufforderung zur Selbstdarstellung von Hinweisgebersystemen und Ombudsleuten vom Anbieter so zur Veröffentlichung zugeschickt worden – entsprechende Einsendungen sind noch möglich.

Außderdem in dieser Reihe erschienen sind bisher:

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